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Rechtsgebiete / Bau- und Planungsrecht

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Volksabstimmung 2013: Revision Raumplanungsgesetz

Datum:
05.02.2013
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Raumplanung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Deutliches Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz

Die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) wurde am 3. März 2013 mit 62,9% angenommen. Ausser im Wallis erreichte die Gesetzesvorlage in allen Kantonen eine Mehrheit. Ziel der Gesetzesänderung ist es, durch die Förderung einer kompakte Siedlungsentwicklung die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Dazu sollen zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehendes, brachliegendes Bauland effizienter genutzt werden.

Gebiete, die überbaut werden können, sollen mit dem revidierten Gesetz klarer von nicht überbaubaren Gebieten abgegrenzt werden. Die Siedlungsentwicklung soll verstärkt in den bereits bestehenden Zentren stattfinden. Weiter sollen Bauzonen dem voraussichtlichen Bauland-Bedarf für 15 Jahre entsprechen: In Gebieten, in denen die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln, soll neues Bauland eingezont werden können. Im Gegenzug schafft die Revision die Grundlage, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern bzw. Bauland zurückzonen zu können.

Eine weitere Anpassung betrifft Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen: Diese sollen in Zukunft grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen. Das revidierte Raumplanungsgesetz sieht nur noch Spezialfällen, wie bei bestimmten Gebäuden oder auch Standorten, das Einholen einer Baubewilligung vor.

Die Mehrheit der Kantone stimmte dem revidierten RPG mit 55% bis 70% zu. Am deutlichsten war die Zustimmung der Bevölkerung in Basel-Stadt (78,1%), Zug (71,2%) und Basel-Land (70,3%). Auch in betroffenen Kantonen wie Freiburg, Jura, Waadt oder Tessin stimmte eine Mehrheit für das neue Raumplanungsgesetz. Im Wallis dagegen, das von der Vorlage am stärksten betroffen ist, lehnten die Stimmberechtigten das revidierte RPG mit 80,4% klar ab.

Im Parlament wurde die Geseztesrevision mit 108 zu 77 (bei 10 Enthaltungen) und 30 zu 10 (bei 1 Enthaltung) gutgeheissen. Da der Schweizerische Gewerbeverband gegen die Revision des Raumplanungsgesetzes das Referendum ergriffen hatte, kam die Vorlage am 3. März zur Abstimmung. Der Bundesrat empfahl den Stimmbürgern im Vorfeld, der Änderung des Raumplanungsgesetzes zuzustimmen.

Mit CVP, SP, Grünen, Grünliberalen, BDP sowie der EVP sprach sich eine breite Allianz für das revidierte Raumplanungsgesetz aus. Neben diversen Umweltverbänden setzten sich auch Organisationen wie der Tourismus-Verband, der Bauern-Verband oder der Mieterverband für ein Ja am 3. März ein. So sagten der Präsident des Tourismus-Verbandes Dominique de Buman und der Präsident des Bauern-Verbandes Markus Ritter anlässlich einer Pressekonferenz, ihre Branchen seien auf eine intakte Landschaft und auf genügend grosse Landwirtschaftsflächen angewiesen. Der TagesAnzeiger zitierte de Buman: «Wir sollten nicht am Ast sägen, auf dem wir sitzen».

Verschiedene Wirtschafts- und Gewerbeverbände, die SVP sowie die FPD stellten sich gegen die Vorlage. Sie befürchteten steigende Miet- und Bodenpreise, steigende Kosten, mehr Steuern sowie eine Einschränkung der kantonalen und kommunalen Kompetenzen.

Negative Auswirkungen der Zersiedelung sollen gestoppt werden

Das Bevölkerungswachstum, der stetig steigende Bedarf an Wohn-, Gewerbe- und Infrastrukturfläche, aber auch der steigende Platzbedarf pro Kopf führen dazu, dass in der Schweiz mittlerweile jedes Jahr eine Fläche so gross wie der Walensee überbaut wird. Damit geht laufend Kulturland verloren. Bundesrätin Doris Leuthard sagte anlässlich der Medienkonferenz zur Vorlage, gerade zu grosse Baulandreserven würden eine lockere Besiedlung fördern.

Das neue Raumplanungsgesetz soll die fortschreitende Zersiedelung und ihre negativen Auswirkungen bremsen: «Die Revision dämmt den Landverschleiss ein und verhindert zugleich hohe Folgekosten, die mit der Erschliessung weitläufig gebauter Siedlungen mit Strassen, Strom und Wasser verbunden sind». Die Erschliessungskosten seien in diesen Gebieten oft doppelt so hoch und belasteten damit die Steuerzahler. Auch auf die Attraktivität als Tourismus-Region und auf die Landwirtschaft wirke sich die Zersiedelung negativ aus. Laut Doris Leuthard garantiert das revidierte Raumplanungsgesetz, dass die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibe.

Revidiertes Raumplanungsgesetz als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative

Die Änderung des Raumplanungsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag auf die 2008 eingereichte Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur» (Landschaftsinitiative). Auch diese hatte zum Ziel, die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Dazu verlangt die Vorlage, die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht zu vergrössern.

Bundesrat und Parlament beurteilten die Initiative als zu starr, da sinnvolle Einzonungen erschwert würden, und stellten der Landschaftsinitiative als indirekten Gegenvorschlag das revidierte Raumplanungsgesetz gegenüber. Die Initianten der Landschaftsinitiative haben daraufhin angekündigt, bei Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes ihre Initiative zurückzuziehen. Hätte das Stimmvolk die Vorlage abgelehnt, wäre die Landschaftsinitiative zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls zur Abstimmung gekommen.

Bestehendes Bauland soll effizienter genutzt werden

Das revidierte Raumplanungsgesetz soll sicherstellen, dass bereits eingezontes Bauland besser verfügbar und sinnvoll verwendet wird. So ist die Möglichkeit vorgesehen, dass durch Landumlegung Bauland abgetauscht werden kann, um zusammenhängende Parzellen zu schaffen, die sich für eine Überbauung eignen.

Besteht ein ausreichendes öffentliches Interesse an der Bebauung eines brachliegenden Baugrundstücks, können Eigentümer in Ausnahmefällen auch verpflichtet werden, ihr Bauland innerhalb einer angemessenen Frist zu überbauen. Damit soll in erster Linie die spekulative Hortung von Bauland verhindert werden. Das UVEK schreibt dazu: «Die Massnahmen zur besseren Nutzung des Baulands werden von den Kantonen gemeinsam mit den Gemeinden getroffen und auf die örtlichen Bedürfnisse zugeschnitten.»

Siedlungsentwicklung durch Anpassung der kantonalen Richtpläne stärker steuern

Die Siedlungsentwicklung soll durch kantonale Richtpläne stärker gesteuert werden. Die Vorlage sieht vor, dass die Richtpläne auch Lage und Grösse der Siedlungsflächen festlegen, die Abstimmung zwischen Verkehrsinfrastruktur und Siedlungen regelt und aufzeigen, wie das Ziel einer verdichteten Siedlungsentwicklung im Kanton erreicht werden soll.

Für die Anpassung der kantonalen Richtpläne ist ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen, danach sollen die Nutzungspläne der Gemeinden mit den Richtplänen abgestimmt werden. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, kommt es zur Bereinigung der Bauzonen. Der Bund rechnet damit, dass dies je nach Komplexität der Situation bis zu 20 Jahre dauern könnte. Das UVEK betont, dass die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden nicht gekürzt werden: «An der föderalistischen Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird durch die Gesetzesänderung nicht gerüttelt. Die Raumplanung bleibt in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden.»

Mehrwert-Abgabe

Das revidierte Raumplanungsgesetz sieht zudem eine Mehrwert-Abgabe auf Gewinne des Eigentümers bei der Umzonung in Bauland vor. Die Kantone und Gemeinden sollen in Zukunft mindestens 20% des Mehrwerts erhalten, wenn der Eigentümer den Gewinn erzielt hat, d.h. wenn ein neu eingezontes Grundstück verkauft oder überbaut wurde. Diese Abgabe auf den Mehrwert kann von der späteren Grundstücksgewinnsteuer abgezogen werden.

Eine solche gesetzliche Ausgleichsregel besteht in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Neuenburg und Thurgau bereits heute. Auch in Bern, Glarus, Graubünden und Obwalden können die Gemeinden eine Mehrwertabgabe mit den Eigentümern vereinbaren. Das UVEK schreibt, eine Abgabe auf den Mehrwert sei das «logische Gegenstück zu den Entschädigungen, die bei Rückzonungen zu zahlen sind».

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