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Swissness-Vorlage: Schutz der Herkunftsangabe Schweiz

Datum:
14.03.2013
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Immaterialgüterrecht Schweiz
Stichworte:
Markenschutzgesetz, Swissness, Wappenschutzgesetz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

(letztes Update: 21. Juni 2013)

Seit Anfang 2012 hat Parlament über die «Swissness-Vorlage» beraten. Dabei handelt es sich einerseits um eine Revision des Markenschutzgesetzes, andererseits um ein Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerkreuzes und anderer Zeichen, welche die «Marke Schweiz» symbolisieren.

Am 21. Juni 2013 wurde die Vorlage in der parlamentarischen Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen: Die Revision des Markenschutzgesetzes wurde mit 135 : 47 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) und 26 :13 (bei 6 Enthaltungen) gutgeheissen, die Änderungen im Wappenschutzgesetz mit 191 : 1 und 42 : 0 Stimmen.

Über den entgültigen Gesetzesentwurf erfreut sind vor allem Teile der Schweizer Uhrenindustrie sowie die Landwirtschaft: Für Industrieprodukte beschloss das Parlament, dass mindestens 60% der Herstellungskosten (inkl. Forschungs- und Entwicklungskosten) in der Schweiz anfallen müssen. Bei Lebensmitteln müssen neu 80% der Rohstoffe aus der Schweiz stammen, bei Milchprodukten gar 100% des Rohstoffs Milch.

Die Gesetzesrevision geht auf die 2006 vom Parlament angenommenen Postulate Fetz und Hutter zurück, welche den Bundesrat damit beauftragt hatten, Massnahmen zum besseren Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und ensprechender Symbole zu prüfen.

Im Anschluss an das 2008 abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren entschied der Bundesrat, dass die neue Gesetzgebung zur «Swissness» nicht nur das Marken- und Wappenschutzgesetz, sondern auch Herkunftskriterien für Lebensmittel einbeziehen soll. Gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Vorlage verfolgt die Swissness-Vorlage folgende Ziele:

«Sie will die Grundlage dafür schaffen, dass der Mehrwert ‹Schweiz›, den das hohe Potenzial der ‹Swissness› in der Werbung darstellt, langfristig und nachhaltig gesichert ist. Dieses Ziel impliziert eine Verstärkung des Schutzes der Herkunftsangabe ‹Schweiz› und des Schweizerkreuzes im Inland und mit Blick auf die Rechtsdurchsetzung im Ausland. Eine glaubwürdige und praktisch anwendbare ‹Swissness› ist nötig, um die Grundfesten dieses Mehrwerts zu erhalten und Missbräuche besser bekämpfen zu können.»

Nachdem der Bundesrat im November 2009 die Botschaft zur «Swissness-Vorlage» verabschiedet hatte, diskutierten National- und Ständerat und ihre zuständigen Kommissionen die Details der Umsetzung. Im Parlament umstritten waren die konkreten Auflagen, die Lebensmittel und industrielle Produkte in Zukunft erfüllen müssen, damit sie als Schweizer Produkte deklariert werden dürfen.

Umstrittene Herkunftskriterien: Wieviel Schweiz muss drin sein?

Der vom Bundesrat vorgeschlagenen Totalrevision des Wappenschutzgesetzes sowie den Kernpunkten der Revision des Markenschutzgesetzes hatten beide Räte zugestimmt. Uneinig waren sich National- und Ständerat jedoch lange in Bezug auf die Auflagen, die als «Schweizer Produkt» / «Schweizer Qualität» bzw. «Swiss Made» deklarierte Güter erfüllen müssen.

Der Nationalrat hatte im März 2012 auf Empfehlung seiner Kommission für stark und schwach verarbeitete Lebensmittel unterschiedliche Anforderungen beschlossen. Eine Mehrheit hatte sich dafür ausgesprochen, dass bei stark verarbeiteten Lebensmitteln wie auch bei Industrieprodukten zur Festsetzung der relevanten Herstellungskosten zusätzlich zu Forschungs- und Entwicklungskosten auch Qualitäts- und Zertifizierungskosten einbezogen werden dürfen. Stark verarbeitete Lebensmitteln hätten damit für eine Swissness-Deklaration weniger strenge Anforderungen erfüllen müssen als schwach verarbeitete Lebensmittel.

Der Ständerat hingegen entschied im Dezember, dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zu folgen, und sprach sich für einheitliche Anforderungen bei den Lebensmitteln aus: Mindestens 80% des Rohstoffgewichts müssen aus Schweizer Rohstoffen stammen, ebenso müssen die wesentlichen Herstellungsschritte in der Schweiz erfolgen, damit ein Lebensmittel als «Schweizer Produkt» gekennzeichnet werden darf. Bei den Industrieprodukten hingegen wich der Ständerat zuerst von der Vorlgage des Bundesrates und auch vom Nationalratsbeschluss ab: Er wollte die relevanten Herstellungskosten, die in der Schweiz anfallen müssen, von 60 auf 50% senken. Weiter beschloss der Ständerat auf Empfehlung seiner Kommission, dass der Bundesrat bei Abschluss zukünftiger Freihandelsabkommen und bilateraler Handels- und Wirtschaftsverträgen die Verwendung geografischer Herkunftsangaben zu regeln hat.

Anfang 2013 beriet die Rechtskommission des Nationalrats die Differenzen zwischen den beiden Kammern, und empfahl ihrem Rat, bei den Herkunftskriterien für Lebensmittel den Beschluss des Ständerats zu übernehmen. Bei den Industrieprodukten hingegen beantragte die Kommission, am Nationalratsbeschluss von 60% relevanter Herstellungskosten sowie wesentlicher Herstellungsschritte in der Schweiz festzuhalten.

Einigung bei Lebensmitteln: 80% Rohstoffgewicht aus der Schweiz

Am 11. März 2013 konnte bei den Herkunftskriterien für Lebensmittel eine erste Einigung erzielt werden: Der Nationalrat stimmte mit 107 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen für den Ständeratsbeschluss der einheitlichen Anforderungen von 80% Rohstoffgewicht und wesentlicher Herstellungsschritte in der Schweiz. Ausnahmen von der 80%-Regel sollen für Rohstoffe gelten, die in der Schweiz nicht oder nur in ungenügenden Mengen produziert werden.

Die Mehrheit in der grossen Kammer liess sich davon überzeugen, dass die geforderte Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln in der Umsetzung zu kompliziert sei und zu teilweise absurden Konsequenzen führen würde. Dabei scheint der so genannte «Pferdefleischskandal» diesen Entscheid gestützt zu haben: Es wurde angeführt, der Rohstoff sei bei Lebensmitteln wichtiger als die Herstellung. Kommissionssprecherin Christa Markwalder sagte im Rat, der Skandal rund um nicht deklariertes Pferdefleisch in Fertigprodukten bestätige, dass die Konsumenten auch bei stark verarbeiteten Lebensmitteln Anspruch auf transpartente und verlässliche Informationen hätten.

Bei den tierischen Produkten konnten sich die Räte erst im Juni einigen: Schlussendlich stimmte der Nationalrat der vom Ständerat vorgeschlagenen Regelung zu, dass tierische Produkte dann «Swiss Made» sind, wenn das Tier in der Schweiz gehalten wurde – sowohl bei Fleisch als auch bei anderen Produkten. In der grossen Kammer wollte eine Mehrheit zuvor noch den Ort der Aufzucht zum Kriterium für tierische Produkte erklären.

Sonderregelung für Milchprodukte: 100% Schweizer Milch

Der Nationalrat hatte in Abweichung zum Vorschlag des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates nachträglich eine Sonderregelung für Milchprodukte eingeführt: Diese sollen nur dann als Schweizer Produkte gelten, wenn 100% des Gewichts des Rohstoffs Milch aus der Schweiz stammen.

Gegen diese Ausnahme wurden verschiede Einwände vorgebracht; so Gabi Huber mit einem Minderheitenantrag: «Im Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit wird mit meinem Minderheitsantrag der Satz gestrichen, dass bei Milch und Milchprodukten 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch erforderlich sind. Diese Sonderregelung für die Milch ist eine krasse Privilegierung gegenüber anderen Rohstoffen, bei denen der Selbstversorgungsgrad auch hoch ist, z. B. bei Zucker, Trauben, Raps, Äpfel usw. Wir machen hier nicht Landwirtschaftspolitik.» Aus den gleichen Gründen empfahl Justizministerin Simonetta Sommaruga der grossen Kammer, die Sonderregelung für Milchprodukte abzulehnen: «Bei aller Liebe für die Milch – es ist nicht einsichtig, warum wir gerade bei einem Rohstoff, bei dem wir tatsächlich einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad haben, eine Sonderregelung haben sollen. Das ist systemfremd.»

Diese Argumente fanden jedoch keine Mehrheit; der Nationalrat hielt an der Ausnahmeregelung für Milchprodukte fest. Angesichts des sehr klaren Stimmenverhältnisses in der grossen Kammer stimmte schliesslich auch der Ständerat dieser Sonderregel für Milch zu: 100% der verarbeiteten Milch muss in Zukunft aus der Schweiz stammen, um Milchprodukte als Schweizer Produkt deklarieren zu dürfen.

Ständerat lenkt ein – 60%-Regel bei Industrieprodukten

Auch bei industriellen Produkten waren sich die Räte lange nicht einig, ab wann ein Produkt mit «Swiss Made» deklariert werden darf. Der Nationalrat hielt an der strengeren Regelung fest, wonach 60% der Herstellungskosten inkl. Forschungs- und Entwicklungskosten in der Schweiz anfallen müssen.

Simonetta Sommaruga warnte im Nationalrat davor, die Hürden für Industrieprodukte zu tief anzusetzen. Zwar würden die 50% Herstellungskosten der aktuellen Rechtspraxis entsprechen, doch habe der Rat die Berechnungsbasis massiv ausgeweitet; so würden mit dem neuen Gesetz zusätzliche Kosten (Forschung und Entwicklung, Qualistätssicherung, Zertifizierung etc.) angerechnet werden können. Damit wäre ein Kostenanteil von 50% schneller erreicht als heute. Sommaruga sagte: «Wenn Sie diese Ausnahmen machen, diese zusätzlichen Kosten anrechnen lassen und dann sagen, wir bleiben bei der bisherigen 50-Prozent-Regelung, dann ist das Resultat klar: Dann ist es nicht eine Stärkung, sondern eine Verwässerung der Marke Schweiz – es war doch nie Ihre Absicht, mit dieser Vorlage eine Verwässerung der Marke Schweiz vorzunehmen!» Eine Mehrheit im Rat folgte dieser Argumentation und sprach sich erneut für die 60%-Hürde aus. Daher ging das Geschäft wieder zurück in den Ständerat.

Schlussendlich schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrates ein und hiess die so genannte «Lex Hayek» gut: Damit gelten Industrieprodukte in Zukunft nur dann als «Swiss Made», wenn mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Die Frage nach den Kriterien für industrielle Produkte war in der kleinen Kammer jedoch bis zum Schluss höchst umstritten: Am 6. Juni 2013 wurde die vom Nationalrat beschlossene 60%-Regeln mit 22 : 21 Stimmen nur sehr knapp angenommen.

«Lex Hayek» – Austritt der Schweizer Uhrenindustrie aus der Economiesuisse:

Ende Januar kündigte der Dachverband der Schweizer Uhrenindustrie an, wegen Differenzen im Swissness-Dossier aus dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse auszutreten. Die Schweizer Uhrenindustrie, allen voran Swatch, setzt sich für die 60%-Regel ein; die Economiesuisse dagegen hat sich gegen eine allgemeingültige Regel ausgesprochen. Für die Uhrenindustrie geht es dabei vor allem um kommerzielle Überlegungen, da sie noch mehr als andere Branchen vom Image der Marke Schweiz profitiert, aber auch besonders stark von Fälschungen betroffen ist.

Zum Entscheid des Nationalrates vom 11. März, bei industriellen Produkten an der Mindestgrenze von 60% Herstellungskosten in der Schweiz festzuhalten, äusserte sich der Dachverband der Schweizer Uhrenindustrie erfreut:

«Mit seinem Entscheid, den minimalen Schweizer Werteanteil für industrielle Produktemit 60 Prozent fest-zulegen, schützt der Nationalrat das ausgewiesene und glaubwürdige Engagement auch der Uhrenbranche. Damit beweist die grosse Kammer, dass sie den nachhaltigen Schutz von Schweizer Arbeitsplätzen ernst nimmt. Dem Missbrauch soll mit einer klaren Rechtsgrundlage endlich der Riegel geschoben werden.»

Der Verband schrieb, die Schweiz brauche nicht nur in der Uhrenindustrie, sondern über die gesamte Wertschöpfungskette eine industrielle Infrastruktur. Klare Gesetzesbestimmungen würden Rechtssicherheit schaffen und damit gerade die Schweizer KMU im In- und Ausland stärken:

«Damit auch künftige Generationen vom über viele Jahre aufgebauten guten Ruf der Marke Schweiz profitieren können, darf «Swiss made» nicht verwässert werden. Die Schweiz und die Swissness sind zu kostbar, sie dürfen nicht durchsichtigen Einzelinteressen geopfert werden. Eine starke Marke Schweiz stärkt die Schweizer Wirtschaft, stärkt die Schweiz und sichert Schweizer Arbeitsplätze.»

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