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Verkehrsrecht

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Verkehrsregel-Änderungen 2016

Datum:
14.09.2015
Rubrik:
Berichte, Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dreispurige Autobahnen: Mindestgeschwindigkeit 100 km/h auf linker Überholspur

Der Bundesrat hält dafür, dass verschiedene Bestimmungen im Strassenverkehrsrecht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen. Er hat daher am 24.06.2015

  • die nötigen Änderungen beschlossen und die Verkehrsregelnverordnung sowie die Signalisationsverordnung entsprechend angepasst
  • einige, bisher nur versuchsweise angewandte Signalisationsmöglichkeiten rechtlich für definitiv erklärt
  • die Änderungen per 01.01.2016 in Kraft gesetzt.

Von der Anpassung bzw. Revision betroffen sind rund 50 Artikel folgender Erlasse:

  • Verkehrsregelnverordnung (VRV)
  • Signalisationsverordnung (SSV)
  • Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
  • Ordnungsbussenverordnung (OBV).

Wichtigste aufgehobene Bestimmungen:

  • Regeln für Fussgängerkolonnen (Art. 26 und 49 VRV)
    • weil solche Kolonnen kaum mehr anzutreffen sind
  • Regeln über das Mitführen von sperrigen sowie spitzen und kantigen Gegenständen durch Fussgängerinnen und Fussgänger (Art. 48 Abs. 2 VRV)
    • da heute nicht mehr dem Verkehrsverhalten entsprechend
  • Regel, wonach Radfahrerinnen und Radfahrer die Pedale nicht loslassen dürfen (Art. 3 Abs. 3 VRV)
    • infolge angeblicher Unnötigkeit
  • Signale «Einfahrt von rechts» und «Einfahrt von links» auf Autobahnen und Autostrassen (Art. 41 SSV)
    • weil diese Signalisation kaum mehr in Gebrauch.

Modernisierte Bestimmungen:

  • Neu dürfen auch mehrspurige Fahrräder sowie Radfahrer mit (Kinder-)Anhängern auf dem Radweg verkehren (Art. 40 Abs. 2 VRV; Art. 33 Abs. 1 SSV)
  • Neu soll nur noch dann rückwärts gefahren werden dürfen, wenn die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist (Art. 17 Abs. 3 VRV)
    • Beschränkung des Rückwärtsfahrens auf das Notwendigste, weil gemessen an der zurückgelegten Distanz überdurchschnittlich viele tödliche Verkehrsunfälle durch Rückwärtsfahren verursacht werden
  • Neu soll künftig auf einer Autobahn mit drei Spuren pro Richtung die Spur ganz links nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen
    • Verkehrsflussinteresse.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen vom 24.06.2015

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