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Wohnungsmiete: Keine Möglichkeit zur Abweichung vom gesetzlichen Instanzenzug

Datum:
08.12.2015
Rubrik:
Berichte, Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Mietrecht, Mietvertrag, Schiedsgutachten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kein Raum für Schiedsgutachter

Das Bundesgericht bestätigt seine ständige Rechtsprechung, wonach Streitigkeiten der Parteien über Wohnungsmietverhältnisse, auch bezüglich Luxusmietwohnungen, zwingend von staatlichen (Schlichtungs-)Behörden und (Miet-)Gerichten zu beurteilen sind (vgl. ZPO 361 Abs. 4 / aOR 274c). Aufgrund dieser Praxis ist es den Parteien verwehrt, auch nur bestimmte Fragen der Wohnungsmiete anstelle der staatlichen Organe einem privaten Schiedsgutachter zur Beurteilung vorzulegen.

NB: Bei der Geschäftsmiete sind die Mietparteien indessen frei, in Streitigkeiten anstelle eines staatlichen Gerichts ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen.

Quelle

  • BGE 4A_92/2015 vom 18.05.2015

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