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Verkehrsrecht

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Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer

Datum:
16.09.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mobiltelefon am Steuer

Telefonieren

Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage wird gemäss Ordnungsbussenverordnung mit CHF 100 gebüsst. Abhängig vom konkreten Fall kann dies sogar zum Entzug des Führerausweises, hohen Bussen oder zu einer Freiheitsstrafe führen. Trotz Freisprechanlage kann das Telefonieren am Steuer rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Folgen der Ablenkung durch die Benutzung des Mobiltelefons am Steuer sind im entsprechenden Einzelfall zu beurteilen und hängen von den Umständen ab, wie beispielsweise von

  • der Dauer der Ablenkung
  • der Verkehrssituation
  • der Sichtrichtung
  • dem Fahrzeug
  • dem Einfluss auf die Körperhaltung
  • oder weiteren Faktoren.

SMS-Schreiben

Neben dem Telefonieren ohne Freisprechanlage ist auch das SMS-Schreiben am Steuer eine Ablenkung vom Strassenverkehr. Das Schreiben einer SMS ist jedoch kein Ordnungsbussentatbestand. Trotzdem stufte das Bundesgericht (BGE 6B_666/2009) dies als grobe Verkehrsregelverletzung ein, welche eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann (Art. 90 Ziff. 2 SVG).

Fazit

Daher gilt die Empfehlung, während der Fahrt auf die Verwendung des Mobiltelefons zu verzichten.

Vorbehalt / Disclaimer

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