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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Kein Dahinfallen der Feststellungsklage nach SchKG 85a bei Konkurseinstellung mangels Aktiven

Datum:
11.01.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Beendigung durch Liquidation, Einstellung des Konkurses mangels Aktiven, Feststellungsklage, SchKG 85a, Verlust der Rechtspersönlichkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 206 f. und SchKG 230 Abs. 4

Eine vor Konkurseröffnung angehobene Feststellungsklage nach SchKG 85a fällt nicht dahin, wenn der Konkurs mangels Aktiven eingestellt wird. Eine juristische Person verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht mit ihrer Löschung im Handelsregister, sondern erst durch die Beendigung der Liquidation.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer
Beschluss vom 16.06.2016
PP160012
in ZR 115 (2016) Nr. 41 S. 179

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