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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Pfändungsort für Aktien

Datum:
23.03.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Aktien, Betreibung, Pfändungsort, SchKG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 89

Aufgrund der bundesgerichtlichen Urteilserwägungen von BGE 5A_736/2015 vom 14.01.2016 ist inskünftig der Pfändungsort für Aktien klar:

  • Emittierte Aktien
    • Ort der belegenen Sache, d.h. dort wo sich die Aktien als bewegliche Sachen befinden
  • (Noch) nicht emittierte Aktien
    • Wohnort des Inhabers

Quelle

BGE 5A_736/2015 vom 14.01.2016

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