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Eherecht / Eheschliessung / Ehe / Eherecht / Ehescheidung / Konkubinat / Sachenrecht / Immobilien

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Was passiert mit dem Eigenheim bei einer Trennung?

Datum:
20.03.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Ehe, Hypothek, Konkubinat, Miteigentum, Wohneigentum
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorzeitige Regelungen der Eigentumsverhältnisse sind zu empfehlen

Beim Erwerb eines Eigenheims sind für Konkubinats- oder Ehepaare unterschiedliche Eigentums- und Finanzierungsverhältnisse denkbar. Besonders hinsichtlich einer Trennung ist es wichtig, dass klare Regelungen zum Wohneigentum bestehen.

Wohneigentum: Ausgestaltung der Eigentumsverhältnisse

Es gibt für Paare drei verschiedene Möglichkeiten Wohneigentum zu erwerben:

  • Alleineigentum: nur ein Partner ist Eigentümer des Hauses oder der Wohnung
  • Miteigentum: anteiliges Eigentum (Quoten sichtbar) der Partner. Meist beträgt das Miteigentum bei Paaren je die Hälfte. Hinsichtlich Finanzierung kann es aber auch zu einer anderen Verteilung der Anteile kommen. Häufig übernimmt ein Partner einen grösseren Teil der Finanzierung als der andere (= oft problematische Diskrepanz von Miteigentumsquote und Refinanzierungsverhältnis).
  • Gesamteigentum: Paar ist verbunden durch Ehevertrag, einfache Gesellschaft o.ä. Das Eigentum gehört unabhängig von der Finanzierung beiden gemeinsam (Quoten intern) und sie können darüber nur gemeinsam entscheiden.

Trennung / Scheidung: Auswirkungen auf das Wohneigentum

Eine Trennung bei Konkubinatspaaren bzw. eine Scheidung bei Ehepaaren hat für die Eigentumsformen folgende Auswirkungen:

  • Alleineigentum: Schutz des Partners durch Gesetz sowie Berücksichtigung der Umstände (Kinderbetreuung, Rollenverteilung etc.); möglicherweise Einräumung eines befristeten Wohnrechts, falls Haus bzw. Wohnung als Familienwohnung benutzt wird;
  • Miteigentum: Miteigentumsquote zählt für die Aufteilung bei der Trennung
  • Gesamteigentum: Aufteilung zu gleichen Teilen oder gemäss Vereinbarung (Gesellschaftsvertrag)

Auch die Hypothek, die meist für die Finanzierung von Wohneigentum aufgenommen wird, ist von einer Trennung / Scheidung betroffen. Eine vorzeitige Kündigung der Hypothek bewirkt, dass die Kreditschuld zurückzuzahlen und bei Zinsrückgang seit Kreditabschluss eine Vorfälligkeitsentschädigung resp. eine Strafgebühr geschuldet ist.

Fazit

Es ist durchaus sinnvoll, sich vor dem Kauf eines gemeinsamen Eigenheims über die Form des Wohneigentums Gedanken zu machen und die Regelungen im Falle einer Trennung bereits in guten Zeiten gemeinsam festzulegen.

Quellen

  • Hämmerli Fredy, Eigenheim wird zur Hypothek, Handelszeitung Nr. 44 vom 03.11.2016, S. 26
  • Trennung und Hauseigentum, Haus Club Schweiz
  • Eigentumsformen von Wohneigentum, GVB Hausinfo

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