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Bauhandwerkerpfandrecht: Leistung hinreichender Sicherheit als Sicherungssurrogat

Datum:
24.05.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 839 Abs. 3

Die zur Ablösung des Bauhandwerkerpfandrechts geleistete Sicherheit ist nur dann ausreichend, wenn sie die gleiche Deckung bietet wie das Bauhandwerkerpfandrecht.

Nicht als hinreichend gilt eine Bankgarantie, die zeitlich unbefristet geschuldete Verzugszinsen zeitlich nur befristet sichert und deren Gültigkeitsdauer so bestimmt ist, dass dem Unternehmer keine angemessene Frist bleibt, um die Surrogate-Sicherheit rechtswirksam zu beanspruchen.

Quelle

BGE 5A_838/2015 vom 05.10.2015   =   BGE 142 III 738 ff.

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