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Erbrecht

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Grundsatzentscheid des Bundesrates pro neues Erbrecht

Datum:
13.06.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorgehensentscheid nach Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am 10.05.2017 die Ergebnisse der von ihm am 04.03.2016 u.a. aufgrund eines parlamentarischen Auftrags veranlassten Vernehmlassung zur Modernisierung des Erbrechts zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden.

Ausgangslage

Das Erbrecht soll flexibler ausgestaltet und den stark geänderten Lebensrealitäten angepasst werden. Wir berichteten: Erbrecht – Bundesrat plant Modernisierung des Erbrechts

Erinnerlich wurde geltend gemacht, dass das 1907 in Kraft getretene und seither nur punktuell revidierte Erbrecht mit seiner Ausrichtung auf die traditionelle Familienform nicht mehr genügend zu den heutigen Formen des Zusammenlebens passe:

  • Partnerschaften und Familien
  • Kinderlose Haushalte
  • Eineltern-Haushalte
  • Familien-Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren
    • Patchworkfamilien
    • Konsensualpaare mit Kindern
    • Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern
    • etc.

Im Zentrum des Vorentwurfs steht die Verkleinerung der gesetzlichen Pflichtteile, damit der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen kann, zum Beispiel:

  • Stärkere Begünstigung der faktischen Lebenspartnerin oder deren Kinder stärker begünstigen
  • Erleichterung der Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen
  • Einführung eines sogenannten Unterhaltsvermächtnisses zur Begünstigung der faktischen Lebenspartnerin, des faktischen Lebenspartners oder der Stiefkinder, unter bestimmten Voraussetzungen.

Beibehaltene Stossrichtung

Diese Vorschläge sind in der Vernehmlassung im Grundsatz positiv aufgenommen worden und sollen deshalb weiterverfolgt werden:

  • Höhere Dispositionsfähigkeit des Erblassers
    • Die grosse Mehrheit der Vernommenen unterstützt eine höhere erblasserische Verfügungsfreiheit
  • Unterschiedliche Beurteilung
    • Die Vernommenen beurteilen allerdings wird die Verkleinerung des Pflichtteils des überlebenden Ehegatten respektive des überlebenden eingetragenen Partners im Gegensatz zu derjenigen der Nachkommen unterschiedlich; der Bundesrat veranlasst deshalb die nochmalige kritische Überprüfung folgender Punkte:
      • Streichung des Pflichtteils der Eltern
      • Weitere Erleichterung der Unternehmensnachfolge
      • Verkleinerung der Pflichtteile der Nachkommen
  • Einführung Unterhaltsvermächtnis
    • Viele Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Einführung des Unterhaltsvermächtnisses als notwendigen Fortschritt, andere sind in Bezug auf dessen konkrete Ausgestaltung skeptisch
    • Da die Kritik weniger die grundsätzliche Einführung ins Schweizerische Erbrecht betrifft, soll
      • das Unterhaltsvermächtnis in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden
      • die konkrete Ausgestaltung noch einmal überprüft werden.

Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm noch im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.

Trennung des technischen Teils der Vorlage

Der zweite Teil des Vorentwurfs enthält eine Vielzahl technischer, in der Regel wenig politischer Vorschläge zu verschiedenen Einzelpunkten, mit denen vor allem Unklarheiten beseitigt und die Rechtsanwendung erleichtert werden sollen.

  • Gute Aufnahme dieser Vorschläge im Allgemeinen, wobei aber zahlreiche Punkte Gegenstand einer detaillierten Kritik waren
  • Im Vorentwurf nicht enthalten gewesene Revisionsvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Der Bundesrat trennt diese technischen Punkte zur sorgfältigen Durchführung und zur Vermeidung der Verzögerung der Arbeiten am ersten Teil von der übrigen Vorlage und lässt sie in einer zweiten Botschaft behandeln. Der Bundesrat will den technischen Teil 2019 verabschieden können.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.05.2017

Bild: Sitzungszimmer des Bundesrates, Quelle: admin.ch

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