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Neuer Steuerort für Immobilienmaklerprovisionen ab 01.01.2019: Maklersitz statt Liegenschaftenort

Datum:
22.08.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Bund
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16.08.2017 die Inkraftsetzung der Änderung des Besteuerungsorts von Immobilienmaklerprovisionen im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) auf den 01.01.2019 beschlossen:

Ab 01.01.2019 liegt der Besteuerungsort für Maklerprovisionen am schweizerischen Wohnort des Maklers bzw. am schweizerischen Sitz der Maklerfirma.

Hat der Immobilienmakler keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz¸ erfolgt die Besteuerung der Vermittlungsprovisionen weiterhin am Grundstücksort.

Quelle

LawMedia-Team

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