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Grundeigentümerhaftung unter Umständen auch bei öffentlichem Gewässer

Datum:
23.11.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Grundeigentümer, Immobilien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 679

Der Kanton als Eigentümer des Gewässergrundstücks haftet für Überschwemmungen infolge eines Anstiegs des Grundwasserspiegels, welcher durch den gewerbsmässigen Kiesabbau im Rhone-Flussbett, in einer grösseren Tiefe als vom Kanton bewilligt, verursacht wurde.

Quelle

BGE 4A_60/2017 vom 28.06.2017

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