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Staatsrecht

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Neues Bürgerrechtsgesetz seit 01.01.2018 in Kraft

Datum:
09.01.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Staatsrecht
Stichworte:
Bürgerrechtsgesetz, Integration, Niederlassungsbewilligung, Schweizer Staatsbürgerschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erleichterte Einbürgerung für die dritte Ausländer-Generation

Ausgangslage

Am 20.06.2014 genehmigte das Parlament das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz (BüG) und am 17.06.2016 verabschiedete der Bundesrat die Bürgerrechtsverordnung (BüV) und setzte Gesetz und Verordnung auf den 01.01.2018 in Kraft.

Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer den Schweizer Pass erhalten.

Ziele und Gegenstand des neuen BüG

Das revidierte Bürgerrechtsgesetz (BüG) sieht vor, dass Personen eingebürgert werden können, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Niederlassungsbewilligung
  • Leben seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz
  • Integriertheit in der Schweiz
    • Integriertheit bedeutet:
      • Sprachkenntnisse in einer Landessprache
      • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
      • Beachtung der Werte der Bundesverfassung
      • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
      • sich um die Integration seiner Familie kümmern
    • Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen
    • Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz.

Ziele und Gegenstand der neuen BüV

Die Bürgerrechtsverordnung (BüV) konkretisiert folgendes:

  • Integrationskriterien für die Einbürgerung
  • Praxis bei bestehenden Vorstrafen und bei Abhängigkeit von der Sozialhilfe
  • Zusammenarbeit des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit anderen Bundesstellen und mit den kantonalen Einbürgerungsbehörden

Die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) macht teilweise Anpassungen des kantonalen Rechts und der kantonalen Organisationsstrukturen erforderlich.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

Glossar zur Staatsbürgerschaft

  • Staaten mit «ius sanguinis»-Prinzip
    • Anknüpfung
      • Erwerb der Staatsangehörigkeit durch väterliche oder mütterliche Abstammung (Bürgerrecht durch Abstammung)
    • Staaten, für die das Prinzip „ius sanguinis“ gilt:
      • zB Schweiz
      • zB Deutschland
      • zB Österreich
  • Staaten mit «ius soli»-Prinzip
    • Anknüpfung
      • Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im entsprechenden Land (Anwendung in typischen Einwanderungsstaaten)
    • Staaten, für die das Prinzip „ius soli“ gilt:
      • zB USA
      • zB Südamerika
      • zB Kanada
      • zB Australien)
  • Staaten mit Mischsystemen (mit Kombination der Elemente von ius sanguinis“ und von „ius soli“)
    • Anknüpfung
      • Je nach den Normen des betreffenden Landes
    • Länder mit Mischsystemen:
      • zB Frankreich
      • zB Italien

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