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Mehr Schlichtungsverfahren im zweiten Halbjahr 2017

Datum:
14.05.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
hypothekarischer Referenzzinssatz, Mietrecht, Mietschlichtungsverfahren, Pacht, Referenzzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auswirkungen der Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes

Zahl der Schlichtungsverfahren und Zunahme

Bei den paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtangelegenheiten wurden im zweiten Halbjahr 2017 16‘035 Schlichtungsverfahren anhängig gemacht.

Im Vorsemestervergleich (erstes Halbjahr 2017) ist dies ein Zuwachs um 24,7 %.

Einer der Gründe für die Zunahme war die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes.

Hauptursache: Rückgang des hypothekarischen Referenzzinssatzes

Erinnerlich ging der Referenzzinssatz zu Beginn der Berichtsphase der hypothekarische Referenzzinssatz von 1,75 Prozentpunkten per 02.06.2017 auf 1,5 Prozentpunkte zurück:

Mietschlichtung

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die sachlich und örtlich zuständige Mietschlichtungsbehörde anzurufen. Sie besteht aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Mehrjahresstatistik

Bild-Quelle

Statistik 2017 2. Halbjahr

Statt vieler Worte zu den einzelnen Anrufungsgründen bei den Schlichtungsbehörden sei auf folgende Tabellen und Grafiken des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) verwiesen:

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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