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Dienstbarkeit – Fuss- und Fahrwegrecht / Anspruch auf bauliche Umgestaltung der Weganlage

Datum:
27.06.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Dienstbarkeit, Fahrwegrecht, Fuss- und Fahrwegrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 737 Abs. 3

Grundsätzlich darf der Dienstbarkeitsbelastete nichts vornehmen, was die Dienstbarkeitsausübung verhindert oder erschwert.

Sofern und soweit dem Rechtsgrundausweis für die Eintragung der Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvertrag) keine Verbote zu entnehmen sind, die der belastete Grundeigentümer zu beachten hätte, beurteilt sich die Frage, ob die bauliche Umgestaltung der Weganlage und die Ausübung des Wegrechts erschwert ist, aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls und in Abwägung der Interessen von Dienstbarkeitsberechtigtem und Dienstbarkeitsbelastetem.

Quelle

BGer 5A_640/2016 vom 28.06.2017

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