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Personenwagen: WLTP-bedingte Anpassung der Datengrundlage für die PW-Energieetikette

Datum:
31.07.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Abgasmessung, Autorecht, NEFZ-Standard, Verkehrsrecht, WLTP-Standard
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ab September 2018 gilt für neu zugelassene PW der WLTP-Zyklus

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.06.2018 eine Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV) verabschiedet und per 31.07.2018 in Kraft gesetzt:

Die Verordnungsänderung betrifft 1) die Festlegung und 2) die Bekanntgabe der für das Jahr 2019 geltenden Energieeffizienzkategorien für neue Personenwagen sowie den Wert für den durchschnittlichen CO2-Ausstoss der erstmals immatrikulierten Neuwagen.

Verursacht wird die Verordnungsänderung durch die derzeit laufende Umstellung vom NEFZ-Zyklus auf das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Light Vehicles Test Procedure), welches realitätsnähere Werte für den Treibstoffverbrauch und den CO2-Ausstoss neuer Personenwagen liefern soll. Der Verzögerungsgrund liegt darin, dass die für die Kategorieneinteilung notwendigen Daten erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 vorliegen werden.

Weitere Informationen zum WLTP-Standard:

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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