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Sozialversicherungsrecht / Sozialversicherung

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AHV/IV-Minimalrente ab 01.01.2019 neu CHF 1‘185 + Anpassungen bei den Säulen 1, 2 und 3

Datum:
26.09.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
1. Säule, 2. Säule, 3. Säule, AHV, Altersvorsorge, IV, Sozialversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

AHV/IV-Renten

Die AHV/IV-Renten werden per 01.01.2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und dabei die AHV/IV-Minimalrente neu CHF 1185 / Mt. erhöht.

Weitere Anpassungen

Auf das gleiche Datum werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge ab 01.01.2019

Obligatorischen beruflichen Vorsorge

  • Koordinationsabzug
    • Erhöhung von CHF 24’675 auf CHF 24’885
  • Eintrittsschwelle
    • Erhöhung von CHF 21’150 auf CHF 21’330

Maximal erlaubter Steuerabzug

  • gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • neu CHF 6’826 (heute CHF 6’768) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben
    • neu CHF 34’128 (heute CHF 33’840) für Personen ohne 2. Säule.

Mehr: Medienmitteilung (21.09.2018)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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