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Kontingente 2019 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA

Datum:
01.10.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hält dafür, dass die Schweizer Wirtschaft auch 2019 die benötigten qualifizierten Fachkräfte soll rekrutieren können, weshalb er an seiner Sitzung vom 28. 09.2018 die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet hat. Die VZAE-Teilrevision soll am 01.01.2019 in Kraft treten.

Es werden:

  • die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (B) um 1000 Einheiten erhöht;
  • die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) um 500 Einheiten reduziert;
  • die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA somit in ihrer Gesamthöhe wieder auf das Niveau von 2014 gebracht.

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Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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