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Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter tritt am 01.01.2019 in Kraft

Datum:
10.10.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Pädophile, Sexualstrafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pädophile Sexualstraftäter dürfen künftig nicht mehr mit Kindern arbeiten.

Die Gerichte werden in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen müssen.

An seiner Sitzung vom 10.10.2018 hat der Bundesrat die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der „Pädophilen-Initiative“ auf den 01.01.2019 in Kraft gesetzt.

Mehr: Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter ab 1. Januar 2019 | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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