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Bauhandwerkerpfandrecht: Uneingeschränkte Gerichtsstandsklausel auch für definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes massgebend

Datum:
28.11.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht, Eintragung, Gerichtsstand
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 17, 29 Abs. 1 lit. c; ZPO 59 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b; ZGB 837 Abs. 1 Ziff. 3

Eine uneingeschränkte Gerichtsstandsklausel in einem Bauwerkvertrag gilt in ihrer sachlichen Reichweite neben der Klage betreffend Werklohnforderung auch für die Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes.

Quelle

Handelsgericht des Kantons Zürich
Beschluss vom 24.07.2018
HG170237

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