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Baumängel: Werkvertrag und Verlängerung Rügefrist für versteckte Mängel: Vertagung der Nationalratsbehandlung auf Herbstsession 2020

Datum:
07.11.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Baumängel, Bauwerkvertrag, Werkvertragsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Koordination mit pendenter Bauvertragsrechtsrevision

Einleitung

Nationalrat Markus Hutter (FDP / ZH) reichte am 14.12.2012 die parlamentarische Initiative 12.502 mit dem Titel „Für faire Fristen im Werkvertragsrecht“ ein. – Ziel der parlamentarischen Initiative ist die Verlängerung der Rügefrist für versteckte Baumängel auf 60 Tage.

Der von Alt-NR Markus Hutter (FDP / ZH) eingereichte Text, die Begründung, die Kommissionsberichte und die Chronologie können nachgelesen werden unter:

Vertagungsentscheide von National- und Ständerat

Der Nationalrat hat nun das Geschäft um zwei Jahre auf die Herbstsession 2020 verschoben. Es sei sinnvoll, die Ergebnisse der laufenden Arbeiten des Bundesrates zur Bauvertragsrechtsrevision abzuwarten.

Voraussichtliche Behandlung

Die Vernehmlassungsvorlage zur Bauvertragsrechtsrevision durch den Bundesrat wird auf Frühjahr 2019 erwartet.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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