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Installation, Lademanagement und Ladestromabrechnung

Datum:
05.11.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Lademanagement und Ladestromabrechnung
Stichworte:
Abstellplatz-E-Ladeinfrastruktur, E-Ladestation, Gemeinschaftsanlage, Lademanagement ung, Ladestromabrechnung, Wall Connector
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teil 3: E-Ladestationen als neues Streitthema

Einleitung

In Teil 2 von „E-Ladestationen als neues Streitthema“ wurde die spannungsgeladene Grundlage des Stockwerkeigentums und die Entscheidfindung für die Installation von E-Ladestationen dargelegt.

Die komfortabelste Art des Stromladens ist jene zu Hause, über den Wall Connector, unabhängig vom Nutzungsverhältnis des Mieters (Miete oder Stockwerkeigentum).

Die Ausführungen in diesem Teil zur Installation, zum Lademanagement und zur Ladestromabrechnung schliessen diese Berichterstattung.

Installation von E-Ladeinfrastrukturen

Nebst der mietrechtlichen Grundlagen (Teil 1) und den Stockwerkeigentums-Implikationen (Teil 2) stellen sich technische Fragen, wie:

  • Ladeinfrastruktur
    • Prüfung der Installationsmöglichkeit der E-Ladestation
    • Evaluation des Ladestationen-Modells
      • «Home Charge Device»-Ladestation (auch Wall Box oder Wall Connector)
      • Schnellladestation
      • Steckdosen-Wahl
    • Blosse 380 Volt-Steckdose, sodass der Mieter oder Stockwerkeigentümer mit dem eigenen, Zubehör des E-Autos bildenden Kabelsatz Strom tanken kann
  • Stromzähler
    • Eigener Stromzähler bei der Ladestation am Abstellplatz
    • Einbindung in den Wohnungs-Stromzähler.

Zur Beantwortung der komplexen technischen Fragestellungen wird verwiesen auf die Website

Bei der Erstellung neuer Parkgaragen werden heute die Leerrohre für die spätere Nachrüstung eingezogen oder bereits zu Beginn Ladeinfrastrukturanlagen installiert.

Keine Stromnetzverstärkung durch Lademanagement?

Zu intelligenten e-Mobility-Lösungen gehört oft auch ein Lastmanagement (auch Lademanagement genannt).

Solche Systeme steuern den Stromfluss, priorisieren (Hausbedarf vor E-Fahrzeuge) und koordinieren Lastspitzen, Ladezeitpunkte und die Beladung der E-Fahrzeuge generell.

Ein instruktives Erklärvideo bietet hiezu das u.a. auf Lastmanagement spezialisierte Unternehmen Invisia AG aus Winterthur:

Elektromobilitaet | invisia.ch

Ladestromabrechnung

Wird die E-Ladung via Gemeinschaftsstrom gespiesen, sind folgende Abrechnungsmodelle denkbar:

  • Pauschale
    • Fakturierung des Strombezugs zu einem Pauschalpreis
  • Zählerabrechnung
    • Einbau eigens eines geeichten oder in der Ladestation integrierten Zählers
    • Anschlusses an den Zähler der betreffenden Wohnung.

Die Zählerabrechnungs-Lösungen zeitigen unterschiedlich hohe Installationskosten (vorgängige Kostenabklärung empfehlenswert).

Der Einbau eines Zählers zur E-Ladestation schafft bei den Mitmietern das Vertrauen, dass E-Autobesitzer dieses nicht auf ihre Kosten betreibt.

Fazit

Für die Unterbreitung des E-Ladeanliegens ist eine gute Vorbereitung, der richtige Zeitpunkt und wenn möglich die Mitwirkung Gleichgesinnter unabdingbar. Die Unterbreitung des Vorhabens sollte trotzdem in Etappen erfolgen und nicht durch die direkte Vorlage des schlüsselfertigen Projekts gestartet werden, weil Vermieter oder Stockwerkeigentümer-Ausschuss sich in die Defensive gedrängt fühlen könnten. Alles braucht seine Zeit.

Quelle

LawMedia-Redaktion

Bildquelle: https://www.swisscharge.ch/vermieter-und-mieter/

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