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Mehrwertsteuer-Rückzahlung

Datum:
14.11.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Billag, Konsumentenschutz, Mehrwertsteuer, MWST, Steuern, TV und Radio
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Billag hat widerrechtlich Mehrwertsteuer eingezogen und muss nun pro Haushalt rund 50 Franken zurückzahlen.

Bis zum Jahr 2015 hatte die Billag unrechtmässig Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehgebühren erhoben. Nach einem rund dreijährigen Verfahren hat das Bundesgericht (BG) nun entschieden, dass die Mehrwertsteuern rückwirkend auf fünf Jahre zurückerstattet werden müssen.

Wie das Bakom mitteilt, entspricht die Rückzahlung rund 50 Franken pro Haushalt. Geplant ist eine einmalige Rückzahlung. Die Gebührenrechnung wird somit in einem Jahr voraussichtlich ca. 315 Franken statt 365 Franken betragen.

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