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STAF: Keine neuen Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches mehr ab 2019

Datum:
19.11.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Teilrevision, Vernehmlassung, Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

„Vorwirkung“ der „Steuervorlage 17“ (neu: „STAF“) – Vorauseilender Gehorsam?

Aufgrund der Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (bisher „Steuervorlage“; neu „STAF“) will die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxis betreffend Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branch bereits ab 2019 nicht mehr auf neue Unternehmen anwenden.

Es erstaunt etwas, des die ESTV im Hinblick auf die vom Souverän noch nicht entschiedene Vorlage „STAF“ Vorkehrungen getroffen hat, um das Schweizer Unternehmenssteuerrecht mit den internationalen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Der Bundesrat hat zwar in seiner Botschaft zur „Steuervorlage 17“ (neu: „STAF“) angekündigt, es solle parallel zur Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften auch die Bundespraxen zur Steuerausscheidung bei Prinzipalgesellschaften und zu den Swiss Finance Branch abgeschafft werden. Gleichwohl ist es erstaunlich, dass gerade auf der Ebene der ESTV unnötigerweise vorauseilender Gehorsam geübt wird, nachdem im europäischen Raum Tendenzen auszumachen sind, wonach sich die Staaten punktuell wieder auf ihre Souveränität besinnen.

Auch wenn – im Unterschied zu den gesetzlichen Regelungen für kantonale Statusgesellschaften – die Abschaffung der Bundespraxen keiner gesetzlichen Anpassung bedarf, erscheint dieser Schritt verfrüht, widerspricht der Obliegenheit zum behutsamen Umgang mit dem Thema „Verwaltungspraxis“ und kann gar einen negativen Input im möglichen Referendums-Abstimmungsverfahren STAF bewirken, da der Stimmbürger an der Urne – voraussichtlich am 20.05.2019 – das letzte Wort hat. Derzeit läuft noch der Meinungsbildungsprozess, in welchem bestimmt wird, ob das Referendum gegen STAF ergriffen wird oder nicht.

Gleichwohl will die ESTV in einem ersten Schritt veranlassen, dass die Bundespraxen auf neue Unternehmen ab 2019 nicht mehr angewandt wird.

Die Bundespraxen auch für bisherige Prinzipalgesellschaften und bestehende Swiss Finance Branches sollen mit dem Inkrafttreten der STAF auf Anfang 2020 abgeschafft werden; hier setzt die Verwaltung voraus bzw. nimmt an, dass die Stimmbürger die Vorlage STAF annehmen.

FAQ

Prinzipalgesellschaft

International agierende Unternehmen fassen ihre Strukturen oft zu grösseren Einheiten in sog. „Prinzipalgesellschaften“ zusammen und zentralisieren so die Funktionen, Verantwortlichkeiten und Risiken innerhalb des Konzerns.

Swiss Finance Branch

Swiss Finance Branches sind i.d.R. als schweizerische Finanzbetriebsstätten für ausländische Unternehmen tätig und für das sog. Cash Pooling innerhalb der ausländischen Konzerne zuständig.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Mögliches Abstimmungsdatum SV17/STAF


Quelle: Allfällige Referendumsabstimmung über die STAF am 19. Mai 2019 | efd.admin.ch

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