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Strafrecht

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Jugendkriminalität und Kriminalstatistiken

Datum:
20.12.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Jugendkriminalität, Kriminalstatistik, Polizei, strafrechtliche Verantwortlichkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Überblick

Jugendkriminalität

Einleitung

In unserem Beitrag „Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht“ vom 15.10.2018 haben wir eine Querschnittinformation zum Thema publiziert.

Dieser Beitrag soll nun nähere qualitative und quantitative Informationen zu Deliktsgruppen, ihr Vorkommen und der Anteil der Minderjährigen an der Gesamtkriminalität offenbaren.

Polizeiliche Kriminalstatistik

Die „polizeiliche Kriminalstatistik“ (kurz „PKS“) gibt Auskunft:

  • über polizeilich registrierte Straftaten nach
    • Umfang
    • Struktur
    • Entwicklung
  • über beschuldigte und geschädigte Personen.
Bei der polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich um eine sog. Anzeigestatistik. Für die beschuldigten Personen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung weiterhin die Unschuldsvermutung.

Verurteilungen 2016 – 2017
Jugendliche1 Erwachsene2
2016 2017 2016 2017
Total 12335 12330 110970 105365
StGB 6 380 6387 36688 34269
Tötungsdelikte 6 1 116 92
Schwere Körperverletzung 54 34 232 222
Einfacher Diebstahl 2 730 2558 8075 7013
Raub 197 179 459 398
SVG 1 409 1262 58147 55913
Grobe Verkehrsregelverletzung 84 75 22565 22558
Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung 8 6 399 401
Fahren in fahrunfähigem Zustand 113 105 17008 15276
BetmG Handel 977 815 6887 6363
BetmG Konsum 5 206 5 540 * *
AuG 525 532 18199 17094

¹ Bei den Jugendurteilen werden sowohl Verbrechen, Vergehen als auch Übertretungen berücksichtigt.
² Bei den Erwachsenen werden nur Verbrechen und Vergehen berücksichtigt, weil Übertretungen nur in Ausnahmefällen in das Strafregister eingetragen werden.

StGB: Strafgesetzbuch
SVG: Strassenverkehrsgesetz
BetmG: Betäubungsmittelgesetz
AuG: AusländergesetzQuellen:
Jugendstrafurteilstatistik (JUSUS), Stand der Datenbank: 25.05.2018
Strafurteilsstatistik (SUS), Stand des Strafregisters: 30.04.2018

Quelle: Verurteilungszahlen für Erwachsene und Jugendliche | bfs.admin.ch

Statistik der Jugendstrafurteile

Eine weitere statistische Quelle bildet die sog. *Verurteilten-Statistik*.

Die Jugendstrafurteilsstatistik (JUSUS) gibt Auskunft:

  • über die nach dem Jugendstrafrecht gefällten Urteile
    • Umfang
    • Struktur
    • Entwicklung
  • über die verurteilen Personen sowie über die in den Urteilen aufgeführten Straftaten und Sanktionen.

Die Statistik ermöglicht Aussagen über die Rückfälligkeit von Jugendlichen.

Insgesamt verurteilte Jugendliche (2017) 11096
Geschlecht
Männlich 8920
Weiblich 2176
Altersgruppe
Bis 14 Jahre 1875
15 Jahre 1778
16 Jahre 2751
Ab 17 Jahre 4692
Nationalität
Schweizer 7224
Ausländer mit Wohnsitz 2556
Andere Ausländer 1316
Gesetze
nach Strafgesetzbuch (StGB) 5957
nach Strassenverkehrsgesetz (SVG) 1225
nach Betäubungsmittelgesetz (BetmG, Handel) 800
nach Ausländergesetz (AuG) 493
Sanktionen (Hauptsanktion)
Einschliessung; Freiheitsentzug 518
Arbeitsleistung; Persönliche Leistung 5250
Busse 1772
Schularrest *
Verweis 2924
Aufschub des Entscheides *
Massnahme als Hauptstrafe (ausgesprochen mit einer Strafbefreiung oder nur Massnahme wegen einer Schuldunfähigkeit) 16
Absehen von Disziplinarstrafen, von Massnahmen und Strafen; Strafbefreiung (ohne Massnahme) 323

Quellen:

Altersgrenzen strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Europa

Aufschlussreich sind auch die Informationen zum Strafmündigkeitsalter in Europa. In der Schweiz gilt ein Strafmündigkeitsalter von 10 Jahren. Nur wenige Staaten haben ein so niedriges Strafmündigkeitsalter, nämlich: Frankreich, England/Wales und Nordirland. Ein tieferes Strafmündigkeitsalter (8 Jahre) weisen nur Griechenland und Schottland auf.

Die einzelnen Strafmündigkeitsalter ersehen Sie aus der nachfolgenden Tabelle:

Vergleich Strafmündigkeit in Europa

Land Strafmündigkeitsalter
Belgien 163)/4)/18
Bulgarien 14
Dänemark1) 15
Deutschland 14
England/Wales 10/12/152)
Estland 14
Finnland1) 15
Frankreich 105)/13
Griechenland 85)/13
Irland 12/162)
Italien 14
Kroatien 14/162)
Lettland 14
Litauen 144)/16
Montenegro 14/162)
Niederlande 12
Nordirland 10
Norwegen1) 15
Österreich 14
Polen 135)
Portugal 125)/16
Rumänien 14/16
Russland 144)/16
Schweden1) 15
Schweiz 10
Schottland 85)/16
Serbien 14/162)
Slowakei 14/15
Slowenien 144)/16
Spanien 14
Tschechien 15
Türkei 12
Ukraine 144)/16
Ungarn 14
Zypern 14
  • 1) Nur Strafmilderung im allg. Strafrecht
  • 2) Bestrafungsmündigkeit – Jugendstrafvollzug
  • 3)  Nur für Strassenverkehrsdelikte
  • 4) Nur für einige besonders schwere Delikte
  • 5) Anwendung des Jugendhilferechts, keine strafrechtliche Verantwortlichkeit i.e.S.
  • 6) Nur erzieherische Massnahmen

Quelle: SZK 2/09, S. 59

Fazit

Statistiken sollen „objektiv“ (vom Verfasserstandpunkt unabhängig), „reliabel“ (verlässlich), „valide“ (überkontextuell gültig), „signifikant“ (bedeutend) und „relevant“ (wichtig) sein.

Soweit obige Statistiken Gesamtkriminalstatistiken darstellen, ist zu berücksichtigen, dass Jugendliche schwere Straftaten seltener, weniger geplant und weniger raffiniert als Erwachsene ausführen, so dass die Wahrscheinlichkeit der Aufklärung dieser Delikte höher ist.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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