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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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Schweiz-UK: Unterzeichnung eines Handelsabkommens

Datum:
12.02.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
Brexit, Freihandelsabkommen, Handelsabkommen, Mind the Gap, UK
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fortsetzung der „Mind-the-Gap“-Strategie

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) haben zur Beibehaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union («Brexit») sichergestellt.

Die Unterzeichnung des bilateralen Handelsabkommens erfolgte durch Herrn Bundesrat Guy Parmelin und den britischen Minister für internationalen Handel Liam Fox am 11.02.2019 in Bern.

Das neue Handelsabkommen stellt die Replikation eines Grossteils der Handelsabkommen mit der EU dar, die die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) derzeit noch regeln. Es umfasst:

  • das Freihandelsabkommen von 1972
  • das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
  • das Betrugsbekämpfungsabkommen
  • ein Teil des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA)
  • das Agrarabkommen von 1999.

Diese verschiedenen Abkommen verringern oder beseitigen Handelshemmnisse und Diskriminierungen im gegenseitigen Wirtschaftsverkehr.

Ebenfalls unterzeichnet wurde am 11.02.2019:

  • ein Zusatzabkommen zwischen der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und dem Fürstentum Liechtenstein, um die einschlägigen Bestimmungen des Handelsabkommens unter der Zollunion Schweiz−Liechtenstein auf das Gebiet des Fürstentums auszuweiten.

Die unterzeichneten Abkommen treten in Kraft, sobald für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) die Abkommen Schweiz−EU nicht mehr anwendbar sind.

Kommt die zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der EU ab dem 30.03.2019 geplante Übergangsphase zustande, gelten die bilateralen Abkommen Schweiz−EU auch weiterhin zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK).

In diesem Fall dienen die Abkommen als Grundlage für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) nach Ablauf der Übergangsphase. Falls das Vereinigte Königreich (UK) hingegen am 29.03.2019 sog. «ungeordnet» aus der EU austritt («No-Deal»-Szenario), wird das Abkommen ab dem 30.03.2019 vorläufig angewandt.

Die Schweiz möchte mit der «Mind the Gap»-Strategie die möglichst vollständige Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten, die zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) gelten, nach dem Brexit gewährleisten oder diese in gewissen Segmenten sogar ausbauen.

In diesem Sinne haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) bereits unterzeichnet:

Mehr: Die Schweiz und das Vereinigte Königreich unterzeichnen ein Handelsabkommen | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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