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Asylrecht / Migrationsrecht / Ausländer- und Asylrecht

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Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt zugelassene Rechtsberatungsstellen bekannt

Datum:
26.02.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
Asylrecht, Asylsuchende, Rechtsberatungsstellen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das SEM hat die Rechtsberatungsstellen bezeichnet, an die sich Asylsuchende in den Kantonen ab dem 01.03.2019 kostenfrei wenden können.

Zugelassen werden die Rechtsberatungsstellen von:

  • Caritas
  • Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS)
  • weiteren gemeinnützigen Trägerschaften.

Bereits heute bieten diese Rechtsberatungsstellen den Asylsuchenden an:

  • Beratung und
  • rechtliche Vertretung.

In den für den Asylentscheid weiteren relevanten Schritten werden diese Rechtsberatungsstellen neu durch den Bund pauschal entschädigt.

Mehr: Revidiertes Asylgesetz: SEM bezeichnet die zugelassenen Rechtsberatungsstellen | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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