LAWNEWS

Arbeitsrecht / Wirtschaft

QR Code

No-Deal-Brexit: Befristetes Auffangabkommen soll Zugang zum Arbeitsmarkt sichern

Datum:
18.04.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht, Auffangabkommen, Brexit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übergangslösung zur Abfederung eines abrupten Wechsels, für eine vorläufige Anwendung frühestens ab 01.06.2019

An der Sitzung vom 17.04.2019 hat der Bundesrat ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) über die Zulassung zum Arbeitsmarkt genehmigt:

  • Anwendung
    • Das Abkommen wird angewandt, wenn es zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) kommt
  • Befristete Übergangszeit
    • Das Abkommen sieht für eine befristete Übergangszeit erleichterte Zulassungsbedingungen für die Ausübung der Erwerbstätigkeit im jeweils anderen Land vor
  • Interessewahrung für die Schweizer Wirtschaft
    • Mit dem Abkommen will der Bundesrat die Interessen der Schweizer Wirtschaft hinsichtlich der Rekrutierung britischer Arbeitskräfte sowie des Zugangs von Schweizer Staatsangehörigen zum britischen Arbeitsmarkt sichern.

Mehr: Befristetes Auffangabkommen sichert Zugang zum Arbeitsmarkt auch im Falle eines No-Deal-Brexits

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.