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STAF: Abschaffung Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 2020

Datum:
22.05.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
STAF
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussichtliches Inkrafttreten der „STAF“: 01.01.2020

Die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches werden – nach Annahme des „Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)“ durch den Souverän vom 19.05.2019 – erwartungsgemäss auf den 01.01. 2020 aufgehoben. Darüber wurde heute, 22.05.2019, der Bundesrat informiert.

Die Regelungen der „STAF“ treten voraussichtlich auf den 01.01.2020 in Kraft.

Auf das gleiche Datum hin wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches gänzlich aufheben. Da es sich um Praxisregelungen handle, seien zu deren Aufhebung keine Gesetzesänderungen notwendig.

Seit dem 01.01.2019 wurden gemäss Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) – wir berichteten – keine neuen Gesellschaften mehr zu diesen zwei Bundespraxen zugelassen.

FAQ

Prinzipalgesellschaft

International agierende Unternehmen fassen ihre Strukturen oft zu grösseren Einheiten in sog.„Prinzipalgesellschaften“ zusammen und zentralisieren so die Funktionen, Verantwortlichkeiten und Risiken innerhalb des Konzerns.

Swiss Finance Branch

Swiss Finance Branches sind i.d.R. als schweizerische Finanzbetriebsstätten für ausländische Unternehmen tätig und für das sog. Cash Pooling innerhalb der ausländischen Konzerne zuständig.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Mögliches Abstimmungsdatum SV17/STAF


Quelle: Allfällige Referendumsabstimmung über die STAF am 19. Mai 2019 | efd.admin.ch

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