LAWNEWS

QR Code

Keine ambulante Therapie für Täter der Morde in Rupperswil

Datum:
06.06.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Strafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Weil mit der unangefochten gebliebenen Verwahrung von einer langfristigen

Untherapierbarkeit des Täters des Vierfachmordes von Rupperswil AG auszugehen ist, kann die von ihm beantragte vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Massnahme nicht bewilligt werden. Das Bundesgericht hat daher die Beschwerde des Täters gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts abgewiesen.

Urteil 6B_237/2019 vom 21.05.2019 / Medienmitteilung BGer vom 05.06.2019

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.