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Automobil-Leasing: WEKO büsst 8 Marktteilnehmer

Datum:
15.07.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Auto, Leasing, WEKO, Wettbewerbskommission (WEKO)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kammer für Teilverfügungen der Wettbewerbskommission (WEKO) hat acht Finanzierungsunternehmen gebüsst, welche Informationen über die Höhe der Leasingzinsen ausgetauscht haben. Die Untersuchung konnte mit einvernehmlichen Regelungen und Bussen in der Höhe von CHF 30 Mio. abgeschlossen werden.

Acht Leasinganbieter für Fahrzeuge haben seit mehreren Jahren ein System zum Austausch von Informationen über die Zinssätze entwickelt. Sie tauschten Informationen aus, über

  • Aktionen, die während Veranstaltungen gültig waren
  • Elemente zur Berechnung einer Leasingrate wie
    • Restwerttabellen
    • Vertragsgebühren
    • etc.

Der Mercedes-Benz Financial Services Schweiz AG wurde, weil sie als erstes Unternehmen Anzeige erstattete, die Busse erlassen. Weitere Unternehmen, welche sich selbst angezeigt hatten, konnten von teilweisen Bussen-Ermässigungen profitieren.

Mit Ausnahme von Ford Credit Switzerland GmbH haben alle untersuchten Unternehmen mit der WEKO eine einvernehmliche Regelung gefunden und sich verpflichtet, inskünftig keine derartigen illegalen Abreden mehr zu treffen.Die verhängten Sanktionen betragen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • AMAG Leasing AG CHF 8.5 Mio.
  • BMW Finanzdienstleistung (Schweiz) AG CHF 6.6 Mio.
  • FCA Capital Suisse SA CHF 4.4 Mio.
  • Multilease AG CHF 2.8 Mio.
  • Opel Finance SA CHF 2.1 Mio.
  • PSA Finance Suisse SA CHF 2.4 Mio.
  • RCI Finance SA CHF 3.1 Mio.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Ein ordentliches Verfahren wird weitergeführt gegen:

  • Ford Credit Switzerland GmbH.

Teilverfügungen

Mehr: WEKO büsst acht Unternehmen in der Untersuchung «Automobil-Leasing»

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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