LAWNEWS

SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

QR Code

Provisorische Rechtsöffnung: Beweismittel des Betreibenden

Datum:
17.09.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Provisorische Rechtsöffnung, Schuldanerkennung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 82; ZPO 254 Abs. 1

Der Betreibende kann den Nachweis, dass zu seinen Gunsten eine Schuldanerkennung bestehe und, dass dieser die Qualität eines provisorischen Rechtsöffnungstitels zukomme, in keinem anderen Beweismittel als der die Schuldanerkennung enthaltenden Urkunde selbst erbringen.

Quelle

BGer 5A_740/2018 vom 01.04.2018 = BGE 145 III 160 ff.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.