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Verrechnungssteuerreform: BR genehmigt weitere Eckwerte

Datum:
30.09.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung erst 2020

Der Bundesrat hat am 27.09.2019 weitere Eckwerte der Verrechnungssteuer-Reform verabschiedet. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2020 eröffnet werden.

Bereits am 26.06.2019 hatte der Bundesrat die zentralen Eckwerte zur Reform der Verrechnungssteuer (Parlamentarische Initiative 17.494) verabschiedet.

Kernelemente der Verrechnungssteuer-Reform sind – laut Bundesrat – zum einen zur Stärkung des Schweizer Anleihenmarkts die Befreiung inländischer juristischer Personen und ausländischer Anleger von der Verrechnungssteuer in Schweizer Zinsanlagen. Zum andern soll der Sicherungszweck für natürliche Personen im Inland ausgedehnt und so die Steuerhinterziehung bekämpft werden. Die Umsetzung dieser Kernelemente dürfte zu neuen Aufgaben bei Banken und Verwaltung führen.

Nun ergänzt der Bundesrat die am 26.09.2019 bekanntgegeben Kernelemente mit weiteren Eckwerten, nämlich:

  • Erhebung der Verrechnungssteuer auch bei indirekten Zinsanlagen, und zwar für in- und ausländische kollektive Kapitalanlagen, unabhängig davon, ob sie ihre Erträge ausschütten oder wieder anlegen
  • Beibehaltung der geltenden Freigrenzen für Bankzinsen
  • Anpassung des Beteiligungsabzugs (Details würden in der Vernehmlassungsvorlage dargelegt)
  • Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen.

Die Reform bezwecke:

  • Stärkung des Schweizer Fremdkapitalmarkts
  • Befreiung der inländischen juristischen Personen und ausländische Anleger von der Verrechnungssteuer in Schweizer Zinsanlagen
  • Sicherung der Steuereinnahmen durch Erhebung der Verrechnungssteuer auf sämtlichen Zinsanlagen (neu auch auf ausländischen) bei inländischen natürlichen Personen

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Reformvorschlag einerseits zu geschätzten Mindereinnahmen von CHF 250 Mio. pro Jahr und andererseits zu Dynamikeffekten aus der Stärkung des Wirtschaftsstandorts und des Sicherungszwecks führe. Insgesamt entstehe langfristig ein positives Kosten-/Nutzen-Verhältnis.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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