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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG) / Wettbewerbsrecht

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WEKO: Einigung mit Stöckli Swiss Sports AG

Datum:
06.09.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Busse, einvernehmliche Regelung, Preisabrede, Preisabsprache, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unzulässige Preisabreden

Erinnerlich hatte „Stöckli“ mit ihren Händlern vereinbart, die empfohlenen Verkaufspreise auf Stöckli Skis nicht zu unterbieten (wir berichteten: Wettbewerbsrecht – WEKO eröffnet Verfahren gegen Stöckli Swiss Sports AG).

Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen die Stöckli Swiss Sports AG mit einer einvernehmlichen Regelung ab:

  • Für die unzulässigen Preisabreden bezahlt „Stöckli“ eine Sanktion von ca. CHF 140’000.

Laut WEKO seien zusätzlich geregelt worden:

  • Umgang mit dem Online-Handel
  • Querlieferungen zwischen Stöckli Vertriebshändlern und dem Direkt- und Parallelimport von Stöckli Produkten

Die volle Kooperation von „Stöckli“ habe sich deutlich sanktionsmildernd ausgewirkt.

Der Entscheid der WEKO könne noch ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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