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DNA-Analysen in Strafverfahren: Anpassungsvorschläge der GPK-S

Datum:
31.10.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
DNA, Strafverfahren
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorbereitung einer Verordnung durch BR bzw. EJPD

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat ihren Bericht zur «DNA-Analyse in Strafverfahren» verfasst und Empfehlungen zur derzeitigen Praxis abgegeben, was der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23.10.2019 zur Kenntnis nahm.

Der GPK-S-Bericht handelt von:

  • der Angemessenheit und Zweckmässigkeit von DNA-Analysen in Strafverfahren nach verschiedenen Deliktarten und möglichen kantonalen Unterschieden
  • der fedpol verwalteten DNA-Datenbank und der Aufsicht von fedpol über die vom Bund anerkannten DNA-Analyselabors

Die GPK-S hat folgende vier Empfehlungen abgegeben:

  • Empfehlung 1: Harmonisierung der kantonalen Praxis
    • Die GPK-S erachtet das Vorhandensein kantonaler Unterschiede in der Anwendungspraxis zur Entnahme und Analyse von DNA in Strafverfahren als unbefriedigend
  • Empfehlung 2: Auftrag des EJPD an die Koordinationsstelle
    • Die GPK-S möchte, dass der Auftrag des EJPD an die Koordinationsstelle periodisch überprüfe und gegebenenfalls neu beurteile beziehungsweise ausschreibe
  • Empfehlung 3: Unabhängigkeit der Koordinationsstelle
    • Die Koordinationsstelle (KST) habe die Vertretung der Interessen der DNA-Analyselabors gegenüber dem Bund wahrzunehmen
    • Da die KST einerseits den operativen Betrieb der DNA-Datenbank im Auftrag des Bundes und andererseits die Interessen der DNA-Analyselabore unabhängig dem Bund gegenüber vertreten solle, stellte die GPK-S in Frage, ob mit dieser Konstellation die Unabhängigkeit der KST gewährleistet sei
  • Empfehlung 4: Unabhängigkeit der Aufsicht über DNA-Analyselabors
    • Die GPK-S bemängelte sodann, dass fedpol den Grossteil der Aufsichtsaufgaben an die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) delegiert habe, denn einerseits seien die SAS und die von ihr eingesetzten Fachexperten nicht unabhängig und andererseits würden die Aufsicht und die Akkreditierung verschiedene Zwecke verfolgen.

Das EJPD wurde vom Bundesrat beauftragt, ihm bis Ende 2020 den Entwurf für eine Anpassung der DNA-Profil-Verordnung zu unterbreiten, mit der die Empfehlungen 2 bis 4 umgesetzt werden.

Weiter erinnert der Bundesrat daran, dass er den Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung am 28.08.2019 in die Vernehmlassung gegeben habe.

Die Abteilung biometrische Identifikation (BiomID)

Die fedpol angegliederte Abteilung Biometrische Identifikation (BiomID) ist das nationale Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für die Personen- und Spurenidentifikation auf der Grundlage biometrischer Daten. Zur Identifikation können verschiedene biometrische Daten genutzt werden, unter anderem DNA-Profile. BiomID bearbeitet diese Daten in einem 24/7-Betrieb mit Hilfe der DNA-Datenbank CODIS und ermöglicht so die Identifikation von lebenden und toten Personen sowie das Erkennen von Tatzusammenhängen. BiomID ist auch für die Aufsicht der DNA-Labors und das Qualitätsmanagement verantwortlich.

Quelle: fepol

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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