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Konzessionsverlängerungen für Lokalradios und Regional-TV

Datum:
07.10.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Information und Kommunikation
Stichworte:
Kommunikation, Radio, TV und Radio
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Planungssicherheit für laufenden Wechsel von UKW auf DAB+ 

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen vom 01.01.2020 bis Ende 2024 verlängert. In der momentanen Übergangsphase, die vom laufenden Wechsel von UKW auf DAB+ und von der Debatte über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist, erhöht die Konzessionsverlängerung die Planungssicherheit für die betroffenen Veranstalter.

Die heute noch geltenden Konzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Das UVEK gab den konzessionierten Veranstaltern nun Gelegenheit zur Konzessionsverlängerung:

  • Unveränderter Leistungsauftrag – Punktuelle Anpassung der Konzessionsbestimmungen
    • Programmauftrag der Lokalradios und Regionalfernsehen
      • Unverändert
        • Nach wie vor sollen sie über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beitragen
    • Komplementären nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen / DAB+-Plattform- und die Kabelnetzbetreiber
      • Unverändert
        • Auftrag, in ihren Programmen auch die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen
    • Anspruch auf Anteil an Radio- und Fernsehabgabe
      • 21 Lokalradios und 13 Regional-TV haben weiterhin Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen
    • Das UVEK nahm die Konzessionsverlängerungen zum Anlass, um einzelne Vorgaben anzupassen:
      • Formelle und redaktionelle Änderungen
      • Präzisierungen von bisherigen Pflichten
      • Neu:
        • Bei Lokalradios DAB+:
          • ein Hauptverbreitungsvektor
        • Bei kommerziellen Lokalradios und Regional-TV:
          • eine quantitative Mindestvorgabe für die Regionalinformation
        • Bei den Regional-TV:
          • Eine Regelung der Untertitelung in der Konzession
    • Unveränderte finanzielle Unterstützung der Lokalradios und Regional-TV
  • Konzessionsverzichte von sechs Lokalradios
    • Sechs Lokalradios aus Grossagglomerationen haben auf ihre Veranstalterkonzession verzichtet bzw. diese nicht mehr verlängern lassen
    • Es sind dies:
      • Radio 24
      • Radio Argovia
      • Radio FM1
      • Radio Pilatus
      • Radio One FM
      • Radio Rouge FM
    • Diese Sender sind seither beim BAKOM als meldepflichtige Radios registriert und haben keinen Leistungsauftrag mehr zu erfüllen
  • Nächste öffentliche Ausschreibung 2023
    • Die öffentliche Ausschreibung für die Konzessionsphase nach 2024 wird das UVEK voraussichtlich 2023 eröffnen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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