LAWNEWS

Arbeitsrecht / Verwaltungsrecht

QR Code

Revision Bundespersonalrecht: Beschäftigungsrecht der Frauen bis 65, Work-Life-Balance-Verbesserung + Leistungsreduktionen

Datum:
13.11.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
BPV, Bundespersonal, Bundespersonalrecht, Personalwesen, Revision, VBPV
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten am 01.01.2020

Der Bundesrat hat heute die Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet (Revision der Bundes­personalverordnung (BPV); gleichzeitig passte die EFD die Bundespersonalverordnung (VBPV) an:

  • Anspruch der Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung auf Weiterarbeit bis 65
    • Mit der Bundespersonalrechts-Revision erhalten die Mitarbeiterinnen der Bundesver­waltung das Recht, nach Erreichen des AHV-Alters bis zum 65. Altersjahr weiterzuarbeiten
    • Damit werden sie ihren männlichen Arbeitskollegen in dieser Hinsicht gleichgestellt.
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben
    • Um die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben weiter zu verbessern, erhalten die Mitarbeitenden das Recht, ihren Beschäftigungs­grad nach einer geburtsbedingten Senkung wieder um 20 %  zu erhöhen.
  • Aufhebung von Leistungen des Arbeitgebers
    • Mit der Revision werden drei Leistungen des Arbeitgebers aufgehoben:
      • Zulage für Verwandtschaftsunterstützung
      • Lohnfort­zahlung im dritten Jahr der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall
      • Leistungen infolge Berufsinvalidität
  • Inkrafttreten
    • Die Verordnungs-Änderungen treten auf den 01.01.2020 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.