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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Definitive Rechtsöffnung: Steuerschulden und Solidarhaftung der Ehegatten?

Datum:
12.12.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Definitive Rechtsöffnung, Ehegatten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 80

Solange das zuständige Steueramt keine Verfügung über die Aufteilung der Steuern unter den Ehegatten getroffen hat, gilt der Einschätzungsentscheid als Titel für die definitive Rechtsöffnung gegen beide Ehegatten, welche solidarisch haften, gemeinsam.

Quelle

BGer 5A_555/2018 vom 17.10.2018

Art. 80 SchKG   D. Beseitigung des Rechtsvorschlages / 2. Durch definitive Rechtsöffnung / a. Rechtsöffnungstitel

2. Durch definitive Rechtsöffnung

a. Rechtsöffnungstitel

1 Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid, so kann der Gläubiger beim Richter die Aufhebung des Rechtsvorschlags (definitive Rechtsöffnung) verlangen.2

2 Gerichtlichen Entscheiden gleichgestellt sind:3

1.    gerichtliche Vergleiche und gerichtliche Schuldanerkennungen;

1bis.4 vollstreckbare öffentliche Urkunden nach den Artikeln 347–352 ZPO,

2.    Verfügungen schweizerischer Verwaltungsbehörden;

3.    die endgültigen Entscheide der Kontrollorgane, die in Anwendung

4.    von Artikel 16 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit getroffen werden und die Kontrollkosten zum Inhalt haben;

5.    im Bereich der Mehrwertsteuer: Steuerabrechnungen und Einschätzungsmitteilungen, die durch Eintritt der Festsetzungsverjährung rechtskräftig wurden, sowie Einschätzungsmitteilungen, die durch schriftliche Anerkennung der steuerpflichtigen Person rechtskräftig wurden.

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