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Neues Datenschutzgesetz (DSG): Ständerat (SR) hat Beratung der Revisionsvorlage abgeschlossen

Datum:
24.12.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Stichworte:
Datenschutzgesetz (DSG)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ständerat schwenkte auf EU-Linie ein

Der Ständerat will gemäss Medienmitteilung des Parlaments vom 18.12.2019 für die Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) mit seinen Beschlüssen folgendes erzielen:

  • Verstärkung des Schutzes persönlicher Daten
  • Verschärfung der Regeln für das sog. „Profiling“
  • EU-kompatible Regeln

Der Ständerat weicht daher von verschiedenen Beschlüssen des Nationalrats (NR) ab. Im Rahmen einer effizienten Vorlagenbehandlung (E-DSG) hat der SR folgendes beschlossen:

MINDESTENS GLEICH HOHER SCHUTZ

  • Abstimmungsergebnis
    • Annahme des Datenschutzgesetzes mit 29 zu 4 Stimmen
  • Überweisung bzw. Rückweisung
    • Vorlage geht zurück an den NR (lange NR-Diskussionen seien zu erwarten)
  • Verhandlungsergebnis
    • SR hat Gesetz gegenüber der nationalrätlichen Version klar verschärft
    • SR verfolgte dabei drei Prämissen:
      • ein mindestens gleiches Schutzniveau wie heute
      • ein mit EU-Recht kompatibles Gesetz
      • Kompromiss beim sogenannten Profiling

GEWERKSCHAFTLICHE ARBEIT GESCHÜTZT ETC.

  • Stillschweigend beschloss der SR,
    • die Daten über gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten wieder in die Liste der besonders schützenswerten Personendaten aufzunehmen
    • die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand aufzuheben (vom NR eingeführt)
    • Keine Einführung eines abschliessenden Katalogs der bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen
  • Strafrechtliche Sanktionen
    • SR will weitergehen als der NR
      • Wie vom Bundesrat vorgeschlagen, soll die vorsätzliche Nichteinhaltung der Datensicherheits-Anforderungen bestraft werden

KOMPROMISS BEIM PROFILING

  • Festhalten am Profiling
    • > Umstrittenstes Thema in der Beratung des SR
    • Profiling-Definition
      • Ein Profiling liegt vor, wenn vollständig automatisiert – insbesondere durch einen Algorithmus – personenbezogene Daten ausgewertet werden, um daraus abzuleiten oder vorherzusagen:
        • Lebensumstände einer Person
        • Persönlichkeitsmerkmale einer Person
        • Verhaltensweisen einer Person
  • Politische Ziele
    • Die SP und die Grünen hatten bereits im NR eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für ein Profiling im Gesetz fixieren wollen, waren mit diesem Vorhaben aber deutlich gescheitert
    • Nun schlug der SR mit 19 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung einen Kompromiss bei dieser Art der Datenbearbeitung vor

RISIKOBASIERTE REGELUNG

  • Gesetzliche Definition
    • Der Begriff «Profiling mit hohem Risiko» soll ins E-DSG aufgenommen werden
      • „Profiling“   =   Daten verschiedener Herkunft, die systematisch verknüpft werden oder aus denen Rückschlüsse auf verschiedene Lebensbereiche möglich sind
  • Ausdrückliche Einwilligungspflicht bei Profiling mit hohem Risiko
    • In solchen Fällen braucht es eine ausdrückliche Einwilligung
  • Profiling mit niedrigen Risiken
    • Bei tiefen Risiken braucht es keine ausdrückliche Einwilligung
  • Bonitätsprüfung
    • Der SR will im E-DSG auch die Rechte jener Personen stärken, die einer Bonitätsprüfung unterzogen würde
  • Bearbeitungseinschränkung
    • Der SR will die Bearbeitung von Daten, die älter als 5 Jahre sind oder Minderjährige betreffen, einschränken

DRUCK VON INTERN UND EXTERN

  • Erfordernis des Gesetzes-Updates
    • Unbestritten war im SR, dass die 27 Jahre alten Regeln zum Datenschutz ein Update benötigen
  • Meinungsverschiedenheiten der Parteigruppierungen
    • SP und Grüne meinen, dass das Gesetz in der vorliegenden Form zu wenig weit gehe
    • SVP lehnt das Gesetz wegen des EU-Drucks ab.
    • Zusammen könnten sie die Vorlage am Schluss noch zu Fall bringen
  • Fatale Folgen
    • Weitere Verzögerung in der bereits einige Jahre hinterherhinkenden Sache
    • EU-Gleichwertigkeitsprüfung des Datenschutzes in der Schweiz bis im Mai 2020
    • Wenn die Bestimmungen in der Schweiz nicht geändert würden, drohten den hiesigen Unternehmen grosse Wettbewerbsnachteile, so die Justizministerin Keller-Sutter
      • Schwierig werdender Datenaustausch mit den Betrieben der EU.

Mehr: STÄNDERAT IST BEI DER REVISION DES DATENSCHUTZGESETZES AUF EU-LINIE | parlament.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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