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Verrechnungssteuer: Rückforderungsrecht der Erben neu in ihrem Wohnkanton und nicht mehr im Wohnkanton des Erblassers

Datum:
11.12.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Erbe, Steuern, Verrechnungssteuer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Lückenschliessung in der Steuerüberwachung

Die Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in inskünftig in ihrem Wohnkanton zurückfordern können. „Bundesbedienstete im Ausland“ sollen die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern müssen. Zu diesen Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 06.12.2019 die Vernehmlassung eröffnet.

Aktuell ist der letzte Wohnsitzkanton des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erben zuständig. Inskünftig sollen die Erben einer unverteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern können.

Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer soll die korrekte Rückerstattung der Verrechnungssteuer optimieren. Die Kantone können so künftig direkt prüfen, ob die Erträge und das Vermögen aus der noch nicht verteilten Erbmasse steuerlich deklariert wurde.

Mehr: Bundesrat beantragt Änderungen bei der Verrechnungssteuer | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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