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Gesellschaftsrecht / Wirtschaft

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Coronavirus (COVID-19): Erleichterungen bei drohender Unternehmens-Überschuldung

Datum:
02.04.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Covid-19-Kredite, Überschuldung, Unternehmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konsultation des Bundesamtes für Justiz BJ

Einleitung

Die aktuelle Pandemie und die angeordneten Massnahmen des Bundesrats zeitigen Existenzfolgen für die betroffenen Unternehmen.

Der Bundesrat prüft daher weitere Massnahmen.

Überschuldungsgefahr für Unternehmen aufgrund der Coronakrise

Gegenwärtig brechen als Folge der Corona-Pandemie zahlreichen Unternehmen die Umsätze und Erträge weg.

Es ist daher zu befürchten, dass viele Unternehmen in Finanznöte geraten und vom Konkurs bedroht sind.

Erinnerlich hat der Bundesrat zur Entlastung der Unternehmen bereits erste Sofortmassnahmen getroffen:

Der Bundesrat prüft gegenwärtig weitere Massnahmen zu Gunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie bedroht sind.

Vor diesem Hintergrund führt das Bundesamt für Justiz eine öffentliche Konsultation durch. Gegenstand sind mögliche Erleichterungen für Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen im Betreibungsrecht.

Gesellschaftsrecht

  • Vorschlag
    • Teilsistierung von OR 725 Abs. 2
  • Textvorschlag und Kommentare vom 01.04.2020 siehe nachfolgende Box

Verordnungstext

Art. X

1 War der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht überschuldet, so kann die Benachrichtigung des Richters nach Artikel 725 Absatz 2 OR1 unterbleiben, wenn begründete Aussicht besteht, dass eine Überschuldung innert sechs Monaten nach Ende der Massnahmen gemäss dem 3. Abschnitt der COVID-19-Verordnung 2 vom 13. März 20202 behoben werden kann.

2 Die Prüfung der Zwischenbilanz durch einen zugelassenen Revisor nach Artikel 725 Absatz 2 OR kann unterbleiben.

3 Die Absätze 2 und 3 gelten sinngemäss für alle Rechtsformen, die einer gesetzlichen Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und bei Überschuldung unterstehen.

Schuldbetreibung und Konkurs

  • Vorschläge
    • Anpassung des Nachlassvertragsrechts
    • Einführung einer neuen COVID-19-Stundung
    • Ergänzung der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung
  • Texte und Kommentare siehe nachfolgende Box

BJ führt öffentliche Konsultation durch

Die Dokumente und Informationen für eine Konsultations-Teilnahme finden Sie unter:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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