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Sozialversicherungsrecht / Sozialversicherung

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Arbeitslosenversicherung: Vorleistungspflicht im Verhältnis zur Invalidenversicherung

Datum:
18.05.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Expertise, Gutachten, Invalidenversicherung (IV), Sozialversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorleistungspflicht bis zur IV-Abklärung

ATSG 70 Abs. 2 lit. b; AVIG 8 Abs. 1 lit. f und AVIG 15 Abs. 2 i.V.m. AVIV 15 Abs. 3; AVIG 23; AVIV 40b

Die Arbeitslosenversicherung ist für die Zeitdauer, während welcher der Anspruch auf Leistungen einer anderen Versicherung abzuklären ist, vorleistungspflichtig, um Lücken im Erwerbsersatz zu vermeiden (Schwebezustand):

  • Vorleistungspflicht und Beendigung
    • Die Rechtsprechung zur Beendigung dieser Vorleistungspflicht zielt darauf ab, dass die Arbeitslosenkasse sobald als möglich, nämlich dann, wenn der Erwerbsunfähigkeitsgrad feststeht, die notwendige Leistungsanpassung vornehmen kann
  • Verwaltungsinterner Beschluss kein Abgrenzungsmittel
    • Diese Leistungsanpassung, je nach Fallkonstellation, auch im Zeitpunkt eines verwaltungsinternen Beschlusses zuzulassen,
      • ginge zulasten der
        • Rechtssicherheit und
        • Praktikabilität im Verwaltungsverfahren
  • Beendigung des Schwebezustands mit Erlass der IV-Verfügung
    • Von der grundsätzlichen Beendigung des Schwebezustands durch Erlass der Verfügung der IV-Stelle ist daher nicht abzuweichen,
      • zumal hieraus der Arbeitslosenkasse kein Rechtsnachteil erwächst (E. 2-4).

Quelle

BGer 8C_357/2019 vom 24.10.2019   =   BGE 145 V 399 ff.

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