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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Beschwerde: Verspätete Beschwerdeerhebung wegen Täuschung

Datum:
07.05.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Beschwerde, Betreibung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 17

Der Beschwerdeführer hatte wegen Täuschung in der Verwertung verspätet Beschwerde erhoben.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Möglichkeit einer späteren Beschwerde wegen Täuschung in der Verwertung nur für den Dritten als Ersteigerer und nicht für den kollozierten Gläubiger, der kein Gebot gemacht habe, gelte.

Quelle

BGer 5A_815/2018 vom 10.12.2018   =   BlSchK 84 (2020) Nr. 1, S. 19 f.

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