LAWNEWS

Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht / Personenrecht

QR Code

Coronavirus: Bund übernimmt Coronatest-Kosten

Datum:
26.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Bund, Coronavirus, Coronavirus-Test, COVID-19, Covid-19-Tests
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, soll so viel getestet werden wie möglich und sinnvoll ist.

Der BR hat am 25.06.2020 entschieden, dass der Bund deshalb ab sofort sämtliche Kosten für Coronatests übernimmt.

  • Kein Selbstbehalt mehr für Testpersonen
    • Kostenübernahme + Systemvereinfachung
      • Ab dem 25.06.2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Tests und vereinfacht damit das System
    • Bisherige Kostentragung
      • Bisher wurden die Kosten für die Virustests wie folgt getragen:
        • zum Teil von den Krankenversicherungen und
        • zum Teil von den Kantonen
      • Diese Regelung hat dazu geführt, dass nicht alle Patienten gleich behandelt wurden:
        • Die Kostenübernahme von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung führten zu Folgekosten bei den Testpersonen:
        • Franchise und
        • Selbstbehalt
      • Kosten-Übernahme der Tests durch die Kantone
        • Keine Kosten zulasten der Testpersonen
    • Keine Tests wegen Kosten
      • Durch die Art der Kostentragung entstand die Gefahr, dass Personen sich nicht testen lassen, weil sie die Kosten für den Test nicht tragen wollen
  • Kostenübernahme durch Bund
    • Der Bund übernimmt die Kosten für:
      • Tests auf Infektion mit dem Coronavirus
      • serologische Tests zum Nachweis von Antikörpern
    • Für die Tests vergütet der Bund eine Pauschale, nämlich:
      • Test auf das SARS-Coronavirus-2: CHF 169
      • Test für den Antikörpernachweis: CHF 113
    • Verfahren
      • Es gelten die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
      • Serologische Tests werden derzeit vom BAG noch nicht empfohlen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.