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Luftfahrtsicherheit: Alkoholkontrollen + Früherkennung psychischer Erkrankungen bei Piloten

Datum:
08.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Luftfahrtrecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG).

Grund für die LFG-Anpassung bildet unter anderem die Übernahme des – wegen eines absichtlichen Germanwings-Absturzes initiierten – EU Erlasses durch die Schweiz, mit dem Ziel:

  • Verbesserte Früherkennung von psychischen und physischen Erkrankungen bei Piloten und Fluglotsen
  • Jederzeitige Durchführung von Alkoholkontrollen bei Flugbesatzungsmitgliedern, um einem allfälligen Alkoholmissbrauch vorzubeugen.

Piloten und Fluglotsen benötigen für die Ausübung ihrer Flug- und Arbeitstätigkeit eine gute körperliche Verfassung und einen medizinisch einwandfreien Gesundheitszustand. – Regelmässige Kontrollen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und einen akkreditierten Fliegerarzt zur Flugtauglichkeit sind unabdingbar. Bisherige Beschränkungen sollen „über Bord geworfen“ und neues eingeführt werden:

  • Neuigkeiten
    • Melderecht der Ärzte für relevante Informationen punkto Flugsicherheit an das BAZL
    • Vorfeldkontrollen bei Flugbesatzungsmitgliedern auch ohne Anzeichen von Angetrunkenheit durch stichprobenartige Alkoholtests
  • Ziel
    • Erhöhung der Luftfahrtsicherheit
  • Gesetzgebungsprozess
    • Vernehmlassung zur Teilrevision des LFG
    • Voraussichtliches Inkrafttreten im März 2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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