LAWNEWS

Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht / Wirtschaft

QR Code

Coronavirus: BR erteilt Prüfaufträge für Härtefälle

Datum:
02.07.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Bundesrat, Coronavirus, COVID-19, Härtefälle, Prüfung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat beschäftigt sich am 01.07.2020 mit der Frage, ob es im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise mögliche Härtefälle gebe.

Gestützt auf ein Aussprachepapier, welches festlege, anhand welcher Kriterien der Begriff des „Härtefalls“ im Kontext der Coronakrise zu prüfen sei, erteilte der BR Prüfaufträge an:

  • Bundesamt für Kultur BAK
  • Bundesamt für Landwirtschaft BLW
  • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

Während der Coronakrise hat der Bundesrat Massnahmen erlassen, die es erlaubten, Arbeitsplätze zu erhalten, wie

  • Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung
  • Corona-Erwerbsausfallentschädigung
  • COVID-19-Kredit bzw. COVID-19-Kredit-Plus

Trotz schrittweiser Rückkehr zur Normalität seit Ende Mai 2020 seien gewisse Branchenvertreter der Ansicht, die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen seien nicht ausreichend gewesen.

Ausgehend von diversen Kriterien, die eine Abgrenzung des Begriffs «Härtefall» im Kontext der Coronakrise ermöglichen, hält der Bundesrat eine vertiefte Prüfung der ihm unterbreiteten Fälle für angezeigt, um zu entscheiden, ob es in der Wirtschaft Härtefälle gebe. – Diese Prüfung solle von den eingangs erwähnten Ämtern der Bundesverwaltung durchgeführt werden.

Der Bundesrat erwartet die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie Vorschläge für konkrete Massnahmen bis Ende August 2020.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.