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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr (öV)

Datum:
02.07.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, EU/EFTA-Staaten, Grenzöffnung, Maskenpflicht, Schengen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni 2020 ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat sich der Bundesrat am 01.07.2020 entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 06.07.2020, schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen.

Nach weitgehender Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Der hiefür empfohlene Abstand kann oft nicht eingehalten werden.

Der Grundsatzentscheid für eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln betrifft:

  • Personen ab 12 Jahren
  • Züge, Trams, Busse, Bergbahnen, Seilbahnen und Schiffe

Bisher galt einzig eine Empfehlung, im öffentlichen Verkehr in Stosszeiten eine Maske zu tragen. Bekanntlich wurde die Empfehlung aber wenig befolgt.

Mit seinem Entscheid reagiert der Bundesrat auch auf Empfehlungen und Wünsche von

  • Experten
  • Kantonen
  • Weltgesundheitsorganisation (WHO)
  • European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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