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Blockchain: Parlament verbessert Rahmenbedingungen

Datum:
16.09.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Bitcoin, Blockchain
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Nationalrat und der Ständerat haben den Gesetzesänderungen zugestimmt, welche die Rahmenbedingungen für die Blockchain-Industrie verbessern sollen.

Die Schweiz möchte sich als Standort für die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) besser positionieren.

Die Blockchain-Technologie, welche den Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, gewinnt weltweit an Bedeutung. Der Bundesrat möchte die neue Technologie langfristig fördern. Er hatte Ende 2018 die Absicht kundgetan, die Rahmenbedingungen zu verbessern, und anfangs 2019 eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, die mehrere Bundesgesetze im Zivil- und Finanzmarktrecht punktuell anpassen soll.

Ziel ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die Hürden für Blockchain-Anwendungen zu beseitigen und die Missbrauchsrisiken zu beschränken.

Der Nationalrat verlangte verschiedene Verbesserungen an der Vorlage. Der Ständerat hat diese unverändert übernommen.

Geändert wurde die Vorlage in Bezug auf:

  • Datenzugang und Zugang zu Ombudsstellen
    • Jeder Dritte soll den Zugang zu diesen oder deren Herausgabe verlangen können
    • Dafür müssen sie eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an Daten nachweisen
  • Finanzdienstleister
    • Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, müssen sich keiner Ombudsstelle anschliessen
    • Dies soll kleine DLT-Handelssysteme administrativ entlasten
    • Für die Missbrauchsvermeidung soll eine neue Bewilligungskategorie geschaffen werden, für:
      • den gewerbsmässigen Betrieb von DLT-Infrastrukturanbieter
  • Gesetzesanpassung
    • Das geltende Recht angepasst
      • Der Handel von Rechten soll mittels manipulationsresistenter elektronischer Register auf eine sichere rechtliche Basis gestellt werden
      • Klärung der Aussonderung krypto-basierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse gesetzlich geklärt

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage ohne Gegenstimme angenommen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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