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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus (COVID-19): Ausreise aus der Schweiz ins Ausland

Datum:
28.09.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Reiserecht, Reisewarnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stand: 25.09.2020

Einleitung

Personen, die neue Reisepläne hegen, sollten sich mit den Einreise- und Aufenthaltsbedingungen im Zielland, aber auch mit den Rückkehrfolgen aus dem Zielland befassen.

Reiseempfehlung aufgrund des neuen Coronavirus

Die klare Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) lautet:

 „Wir empfehlen Ihnen auf Auslandsreisen zu verzichten, die nicht notwendig sind. …“.

Weiter gilt zu beachten:

  • Rasche Änderung der epidemiologische Lage
  • Bei Einstufung des Reiseziels als Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko muss der Rückkehrende in der Schweiz in die Quarantäne, und zwar unabhängig von der Einstufung vor Reiseantritt
  • Wer sich krank fühlt oder einzelne Symptome hat, welche auf eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus hinweisen könnte, sollte die Reise gar nicht antreten
    • Es bestehen in einem solchen Fall folgende Möglichkeiten:

Einreisevorschriften des Ziellandes

Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor, weshalb eine gute und vorausschauende Reiseplanung unabdingbar ist:

  • Unterschiedliche Einreisevorschriften von Land zu Land
  • Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen
  • Staaten, die schrittweise – teils nur für bestimmte Gruppen oder Reisezwecke – ihre Grenzen öffnen, teils unter Auflagen
    • zB obligatorische Quarantäne (als Auflage)
  • Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes
  • Vorlage eines negativen Covid-19-Tests
  • Unterschiedliche Handhabung der Grenzkontrollen.

Epidemisch motivierte Änderungen der Einreisevorschriften

Überraschende Epidemie-bedingte Änderungen der Einreisevorschriften können alle Länder betreffen:

  • Reisende sind gut beraten, sich zu erkundigen, ob die Einreise an diesem Tag ohne Beschränkungen möglich ist oder, ob es neue Einreisebestimmungen gibt, und zwar bei der
  • Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes

Massnahmen innerhalb des Ziellandes

Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, haben viele Staaten Massnahmen innerhalb ihres Landes beschlossen, die von Touristen und Gästen während Ihres Auslandaufenthaltes zu beachten sind:

Denkbare Massnahmen im Zielland

In den einzelnen Ländern kann folgendes gelten:

Abklärungsbedarf

Über diese Massnahmen informieren

Empfehlungen

  • Konsultation der Informationsangebote
  • Befolgung der geltenden Regeln und Vorschriften im Zielland.

Weitere Informationspunkte

Reisende mit Auslandziel können sich themen-bezogen an verschiedenen Stellen zur Situation im Zielland bzw. im Zielgebiet informieren:

  • Medizinische Informationen
    • Für nicht im Zusammenhang mit COVID-19 stehende medizinische Ratschläge zu den einzelnen Zielländern wird verwiesen auf
  • Schweizer Staatsangehörige als Ausland-Rückkehrer
    • Schweizer Staatsangehöriger, die aus dem Ausland zurückkehren, können ihre möglichen Fragen und Antworten zum Thema «Rückreise in die Schweiz» finden auf der

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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