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Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1): Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Datum:
21.09.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsgesetz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 18.09.2020 die Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) beschlossen.

Mit dieser Verordnungsänderung sollen Unklarheiten in der Anwendung von Arbeits- und Ruhezeit-Bestimmungen bereinigt und diese sowie die Normtexte an die bisher entwickelte Praxis angepasst werden:

  • Arbeitszeitberechnung bei Ausland-Dienstreisen
    • Anrechnung der Arbeitszeit bei der Hin- und Rückreise im Rahmen von Ausland-Dienstreisen
  • Beginn und Ende der Arbeitswoche
    • Beginn und Ende der Arbeitswoche zur Bestimmung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit: Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr
  • Medizinische Eignungsuntersuchung bei dauernder Nachtarbeit
    • Klärung formeller Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Eignungsuntersuchung bei dauernder Nachtarbeit
  • Vereinfachende gemeinsame Untersuchung, mit solchen des Verkehrsrechts
    • Neue Möglichkeit, diese Eignungsuntersuchung mit der verkehrsmedizinischen Untersuchung gemäss Verkehrszulassungsverordnung zusammenzulegen
  • Verteiler-Negativum
    • Keine Zustellung des Ergebnisses aus der medizinischen Untersuchung an das SECO
  • Aufbewahrung und Einsichtsrecht der Kontrollorgane
    • Die Unternehmen haben die diesbezüglichen Unterlagen den Vollzugs- und Aufsichtsorganen für den Fall einer Betriebskontrolle zur Verfügung zu halten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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